Behindertenausweis
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Urkundenfälschung
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Verkehrsstrafrecht
Prüfplakette
Gliederung:
Allgemeines:
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- AG Waldbröl v. 19.07.2005:
Die Benutzung eines Fahrzeugs, auf dessen Kennzeichen die Farbe der Plaketten in unzulässiger Weise verändert wurde (hier: durch Übermalen mit rosafarbenem Nagellack), stellt eine Urkundenfälschung i. S. des § 267 I Alt. 3 StGB dar.