Prüfplakette
 

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Behindertenausweis - Urkundenfälschung - Verkehrsstrafrecht


Prüfplakette









Gliederung:



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  • AG Waldbröl v. 19.07.2005:
    Die Benutzung eines Fahrzeugs, auf dessen Kennzeichen die Farbe der Plaketten in unzulässiger Weise verändert wurde (hier: durch Übermalen mit rosafarbenem Nagellack), stellt eine Urkundenfälschung i. S. des § 267 I Alt. 3 StGB dar.