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Geschwindigkeitsmessung - Kennzeichenmissbrauch - Kilometerzähler - Kurzkennzeichen - Prüfplakette - Rote Kennzeichen - Rotlichtverstöße - Tachometer - Urkundenfälschung - Verkehrsstrafrecht Kfz-KennzeichenDie Zuteilung der Kennzeichen erfolgt auf Antrag im Rahmen der Fahrzeugzulassung durch die Zulassungsstelle. Alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nicht zulassungsfrei sind, müssen ein amtliches Kennzeichen führen. Örtlich zuständig ist immer die Zulassungsstelle für den Ort, wo das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll. Kommen Kfz-Kennzeichen abhanden, dürfen sie erst nach dem Wiederauffinden oder frühestens nach 5 Jahren erneut ausgegeben werden. Durch dieses förmliche Zuteilungsverfahren wird weitgehend sichergestellt, dass eine einwandfreie Fahrzeugidentifikation anhand des Kennzeichens erfolgen kann. Um dies weiter abzusichern, werden das Verfälschen von Kennzeichen sowie der Kennzeichenmissbrauch unter Strafe gestellt. Gliederung:
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