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Risikoausschluss - Risikobegrenzungen in der Kfz-Versicherung
In den einzelnen Versicherungszweigen wird durch gesetzliche Bestimmungen und durch allgemeine Versicherungsbedingungen, die durch Einbeziehung in den Einzelvertrag jeweils zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer wirksam sind, festgelegt, welche Risiken nicht unter den vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz fallen.
Welche Ausschlüsse von der Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung zulässig sind, ergibt sich aus der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV), die auf Grund der Ermächtigung des §
4 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) erlassen wurde.
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