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Diabetes mellitus - Fahreignung - Unfall

Diabetes mellitus




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Stichwörter zum Thema Fahrerlaubnis und Führerschein

Stichwörter zum Thema Fahrerlaubnis und Führerschein

Krankheiten und Fahrerlaubnis

Diabetes

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Allgemeines:


VG Saarlouis v. 14.03.2007:
Bei einer insulinpflichtigen Diabetes sowie einer Versorgung mit einem Herzschrittmacher, die eine ärztliche Überwachung und Beurteilung des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers durch einen entsprechend ausgerüsteten Kardiologen erforderlich macht, besteht eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 (u. a. Klassen D, DE, D1E) nur ausnahmsweise.

VGH München v. 10.02.2009:
Zum Umfang der fachärztlichen Aufklärung der Fahreignung bei auf früherem Alkoholkonsum beruhender - gegenwärtig gut eingestellter - Diabetes und zu den verfahrensrechtlichen Aufklärungsmöglichkeiten des Verwaltungsgerichts unabhängig von den Fragestellungen der Verwaltungsbehörde.

VG Mainz v. 08.12.2009:
Einem Diabetiker kann nach mehreren Verkehrsunfällen, die auf Unterzuckerung beruhten, die Fahrerlaubnis entzogen werden, da gegen seine Fahreignung schwere nicht ausgeräumte Bedenken bestehen.

VG Stade v. 22.01.2015:
Leidet ein Fahrerlaubnisinhaber seit seiner Kindheit an diabetis mellitus und hat er die Erkrankung medikamentös im Griff, so dass er über sehr lange Zeit beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilnimmt, kann zwar eine fachärztliche auf die Erkrankung bezogene Nachuntersuchung angeordnet werden, nicht jedoch eine augenärztliche Begutachtung im Jahresrhythmus.

VGH München v. 21.10.2015:
Ergeben sich aus einem im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eingeholten Gutachten Anhaltspunkt dafür, dass der Betroffene unter einem chronischen hirnorganischen Psychosyndrom sowie einem Diabetes mellitus leidet und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigt sein könnte, ist die Anordnung der Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens gerechtfertigt. Wird das Gutachten nicht fristgemäß vorgelegt, ist der Entzug der Fahrerlaubnis gerechtfertigt.

VGH München v. 31.07.2017:
Hat eine Hypoglykämie bei einem Diabetiker mindestens einmal zu einer eingeschränkten Bewusstseinslage mit Leistungseinschränkungen geführt, kommt eine Ausnahme von der Regelbewertung gem. Nr. 5 der Anlage 4 zur FeV nach Vorbemerkung Nr. 3 zur Anlage 4 zur FeV nicht in Betracht.

VGH München v. 31.07.2017:
Hat eine Hypoglykämie bei einem Diabetiker mindestens einmal zu einer eingeschränkten Bewusstseinslage mit Leistungseinschränkungen geführt, kommt eine Ausnahme von der Regelbewertung gem. Nr. 5 der Anlage 4 zur FeV nach Vorbemerkung Nr. 3 zur Anlage 4 zur FeV nicht in Betracht.



VGH München v. 15.02.2019:
Hat die Fahrerlaubnisbehörde bei erhöhten HbA1-Werten die Beibringung eines Gutachten eines Arztes einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 FeV i.V.m. Nr. 5 der Anlage 4 zur FeV angeordnet und beurteilt die Kammer eines Verwaltungsgerichts in einem Eilverfahren diese Anordnung als rechtmäßig, weil die Begutachtung durch einen Internisten oder eine Diabetologen nur eine Empfehlung sei, so ändert sich dadurch nichts an der Anwendung der sog. „Kollegialgerichtsrichtlinie“. Sie gilt aber nur ausnahmsweise dann nicht, wenn das Gericht die Rechtslage trotz eindeutiger und klarer Vorschriften verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat.

VGH München v. 28.01.2021:
Voraussetzung für die - auch bedingte - Fahreignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 (Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und FzF) bei Diabetes mellitus und medikamentöser Therapie mit hohem Hypoglykämierisiko (z. B. Insulin) ist eine gute Stoffwechselführung ohne schwere Unterzuckerung über drei Monate und eine ungestörte Hypoglykämiewahrnehmung.



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