Das Verkehrslexikon

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Allgemeiner Überblick: Die Entziehung der Fahrerlaubnis

Allgemeiner Überblick zur Entziehung der Fahrerlaubnis


Siehe auch Entziehung der Fahrerlaubnis - Führerscheinentzug




Die Fahrerlaubnis ist die staatliche Zulassung einer Person zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Dagegen ist der Führerschein nur die Beweisurkunde darüber, dass die darin genannte Person eine Fahrerlaubnis für die darin ausdrücklich ausgewiesenen Kraftfahrzeugarten hat. Am deutlichsten wird der Unterschied beim Nichtmitführen des Führerscheins (das ist eine kleine Ordnungswidrigkeit, kein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis) und dem Abhandenkommen des Führerscheins (die Fahrerlaubnis bleibt in vollem Umfang erhalten, der Führerschein muss lediglich ersetzt werden).


Daher muss auch streng zwischen einem Entzug der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot unterschieden werden: Während der Laufzeit eines Fahrverbots wird der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben, man darf während dieser Zeit keinerlei Kraftfahrzeuge (auch keine fahrerlaubnisfreien) im Straßenverkehr führen und man bekommt nach Ablauf der Fahrverbotsfrist den hinterlegten Führerschein wieder zurück. Die Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen. Wird hingegen die Fahrerlaubnis entzogen, dann erlischt die staatliche Genehmigung gänzlich; man darf zwar noch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr führen, alle anderen jedoch nicht. Und man muss, wenn man dies ändern will, erneut eine Fahrerlaubnis beantragen.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann nach verkehrsstrafrechtlichen Verstößen in einem Strafverfahren geschehen oder beim Vorliegen bestimmter Tatsachen auch im Verwaltungsverfahren.

Wenn man seine Fahrerlaubnis durch einen Entzug derselben verliert, kann dies damit verbunden sein, dass vom Gesetz oder in der entsprechenden Entscheidung eine Frist vorgesehen wird, vor deren Ablauf die Führerscheinbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf (die sog. Sperrfrist). Eine Führerscheinsperre kann aber auch verhängt werden, wenn der davon Betroffene gar keine Fahrerlaubnis hat. Wenn z. B. eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfolgt, kann zusätzlich ebenfalls eine Frist festgesetzt werden, in der das Führerscheinbüro keine Fahrerlaubnis erteilen darf; dies nennt man dann eine isolierte Sperrfrist.

Die Verhängung einer Sperrfrist besagt nicht, dass nach deren Ablauf die Führerscheinbehörde verpflichtet wäre, dem Betroffenen ohne weiteres eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Sie setzt lediglich fest, welches der frühestmögliche Zeitpunkt ist, zu dem dies geschehen darf. Ist die Sperrfrist abgelaufen, so hat die Verwaltungsbehörde in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, unter denen eine Fahrerlaubnis überhaupt erteilt werden darf.