1. |
§ 8 FZV verleiht keinen subjektiven Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Buchstaben-Zahlen-Kombination als Fahrzeugkennzeichen.
|
2. |
§ 8 FZV verleiht keinen subjektiven Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Zuteilung eines bestimmten Fahrzeugkennzeichens.
|
3. |
Der Halter eines Fahrzeugs hat keinen Anspruch auf Übertragung des Kennzeichens, das seinem Fahrzeug zugeteilt ist, auf ein anderes seiner Fahrzeuge. Er hat auch keinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Übertragung.
|