Das Verkehrslexikon

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My Taxi - Taxi-Werbung




Gliederung:


-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Uber-Geschäftsmodell



Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Nahverkehr

Personenbeförderung - Fahrgastbeförderung - Personenbeförderungsschein

Taxi - Taxifahrer - Taxiunternehmer

Das Uber-Geschäftsmodell - die APPs „Uber Black“ und „Uber Pop“

Die Erteilung und Verlängerung von Taxigenehmigungen - Taxikonzessionen

My Taxi - Taxi-Werbung

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Allgemeines:


LG Heilbronn v. 11.09.2009:
Ein Mietwagenunternehmer hat es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für sein Unternehmen im Branchenverzeichnis "Gelbe Seiten" oder im Internet unter "www.gelbeseiten.de" oder in sonstigen Branchentelefonverzeichnissen unter der Rubrik "Taxi" und/oder "Taxiunternehmen" zu werben.

LG Stuttgart v. 16.06.2015:
Ist in Form einer Genossenschaft betriebene Taxivermittlungszentrale, die Taxifahrten durch eine Taxi-App vermittelt, durch die Vermittlung von Taxifahrten, Regelung der Zahlungsmodalitäten sowie Abtretung der Forderung auf das Beförderungsentgelt gegen den Kunden an sich selbst wesentlich in die Abwicklung der Taxifahrt und insbesondere des Bezahlvorgangs eingebunden, muss die Geltung der Beförderungsentgelte als Festpreise im Pflichtfahrgebiet auch auf sie Anwendung finden, so dass eine Reduzierung des Beförderungsentgelts auf 50 % einen Verstoß gegen die Marktverhaltenregeln darstellt und gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG wegen Wettbewerbswidrigkeit zu unterlassen ist.

LG Hamburg v. 15.09.2015:
Die Rabattaktion von myTaxi, wonach das Unternehmen 50% der Taxi-Kosten übernimmt, wenn der Kunde die Vermittlung über die myTaxi-App vornimmt und per PayPal oder Kreditkarte bezahlt, ist nicht wettbewerbswidrig, weil kein Verstoß gegen die Festpreisbestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes vorliegt.

OLG Stuttgart v. 19.11.2015:
Eine Taxizentrale in der Rechtsform einer Genossenschaft ist befugt, auch Wettbewerbsverstöße zum Nachteil ihrer Mitglieder zu verfolgen, wenn dies in ihrer Satzung vorgesehen ist. - Durch die angegriffene Rabattaktion wird der Betreiber der streitgegenständlichen App nicht zum Taxiunternehmer. - Als Vermittler von Taxifahrten ist er nicht Adressat der Marktverhaltensregeln im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellenden §§ 39 Abs. 3, 51 Abs. 5 PBefG.

LG Frankfurt am Main v. 19.01.2016:
Ein App-basierter Taxivermittler unterfällt als Normadressat der Preisbindung nach § 39 Abs. 3 S. 1 PBefG. - Die Gewährung von Preisnachlässen (hier: in Höhe von 50%) auf den (amtlich festgesetzten) Taxitarif im Rahmen einer allgemeinen Rabattaktion verstößt damit gegen §§ 39 Abs. 1 und Abs. 3, 51 Abs. 5 PBefG i.V.m § 4 Nr. 11 UWG, zumindest, sofern die Taxifahrt im Geltungsbereich des amtlich festgesetzten Tarifs durchgeführt wird.

OLG Nürnberg v. 22.01.2016:
Satzungsbestimmungen einer Taxigenossenschaft, die es ihren Mitgliedern untersagen, während eines von der Genossenschaft vermittelten Fahrauftrags ihre Positionsdaten an Wettbewerber (hier an die Betreiberin einer my-Taxi-App) zu übermitteln oder auf ihren Fahrzeugen für diese zu werben, stellen eine unzulässige Behinderung des Wettbewerbs dar (§ 1 GWB, § 33 Abs. 1 GWB).

OLG Frankfurt am Main v. 02.02.2017:
Ein Vermittler von Taxiaufträgen, der einen Teil des zu zahlenden Festpreises für den Fall übernimmt, dass der Fahrgast bestimmte, mit dem Vermittler vertraglich verbundene Taxiunternehmen beauftragt, ist unter dem Gesichtspunkt der Anstiftung und Teilnahme für den bei diesem Geschäftsmodell stattfindenden Wettbewerbsverstoß der beteiligten Taxiunternehmen verantwortlich; dies gilt auch dann, wenn den Taxiunternehmen der Festpreis in voller Höhe zufließt.

OLG Frankfurt am Main v. 25.06.2020:
  1.  Das Betreiben einer Anwendungssoftware für mobile Endgeräte, die eine direkte Verbindung zwischen einem nahe gelegenen Taxifahrer und einem Fahrgast herstellt und so Beförderungen von Kunden in Taxis ermöglicht, ist unlauter, wenn sie nicht verhindert, dass Beförderungen auch an ortsfremde, nicht konzessionierte Taxifahrer vermittelt werden, die sich unter Verstoß gegen § 47 Abs. 2 Satz 1 PBefG bereithalten.

  2.  Zwischen dem App-Betreiber und den örtlichen Taxiunternehmen besteht ein unmittelbares konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG.

  3.  Die Verantwortlichkeit des App-Betreibers ergibt sich nicht aus einem eigenen Verstoß gegen eine wettbewerbliche Verkehrspflicht im Sinne von § 3 UWG, weil dieser - als Vermittler - nicht Adressat des § 47 Abs. 2 Satz 1 PBefG ist.

  4.  Der App-Betreiber ist jedoch Teilnehmer eines von einem nicht konzessionierten Taxiunternehmer begangenen Verstoßes nach § 47 Abs. 2 Satz 1 UWG, wenn die Fahrt durch die App vermittelt wurde.

  5.  Der App-Betreiber fördert zumindest bedingt vorsätzlich Wettbewerbsverstöße durch nicht konzessionierte Taxifahrer, wenn er jedenfalls mit der Möglichkeit eines Verstoßes gegen § 47 Abs. 2 PBefG rechnet. Dies kann dann der Fall sein, wenn ihm vor der Abmahnung bereits andere Verstöße bekannt waren.

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Uber-Geschäftsmodell:


Uber-Beförderungsvermittlung

BGH v. 29.03.2018:
Bonusaktionen von Taxi-Bestell-Apps und Tarifpflicht im Taxiverkehr

Verwaltungsgericht Köln v. 31.07.2026:
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen Rabattverbot für Mietwagen-Vermittler bei Mindestbeförderungsentgelt

Verwaltungsgericht Köln v. 30.12.2025:
Zur sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen wegen Unzuverlässigkeit

Verwaltungsgericht Köln v. 28.11.2022:
Zur Unzuverlässigkeit eines Unternehmers im Gelegenheitsverkehr bei Beschäftigung von Fahrern ohne Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 10.04.2025:
Rückkehrpflicht von Mietwagen und Auflagen bei Mietwagengenehmigungen

Verwaltungsgericht Aachen v. 28.03.2023:
Ablehnung einer Taxikonzession für Schwerbehinderte; Anforderungen an Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes

VGH München v. 15.07.2026:
Untersagung des Mietwagenverkehrs bei fehlender Genehmigung und persönlicher Unzuverlässigkeit; Streitwertfestsetzung

Verwaltungsgericht Ansbach v. 21.05.2026:
Zur Unzuverlässigkeit eines Mietwagenunternehmers bei systematischen Verstößen gegen Rückkehr- und Vermittlungspflicht

Verwaltungsgericht Lüneburg v. 05.05.2026:
Anforderungen an die Prognose der Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes bei Taxengenehmigungen und Zuständigkeit

Landgericht Köln v. 10.10.2024:
Rückkehrpflicht von Mietwagen (§ 49 Abs. 4 PBefG): Verfassungsmäßigkeit, Unionsrechtskonformität und Haftung für Subunternehmer

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 06.01.2025:
Zum Besitzstandsschutz bei der Wiedererteilung einer Taxenkonzession nach Ablauf der Geltungsdauer

Landgericht Köln v. 15.10.2025:
Unzulässige Vermittlung von Mietwagenaufträgen über Smartphone-App unter Umgehung der Betriebssitzpflicht

OLG Köln v. 09.05.2025:
Unlauterer Wettbewerb: Rückkehrpflicht von Mietwagenunternehmen und Wettbewerbsverhältnis zu Taxi-Vermittlung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 04.06.2025:
Widerruf von Mietwagengenehmigungen wegen fehlendem Betriebssitz und fortgesetzter Personenbeförderung trotz Widerruf

OLG Köln v. 17.12.2021:
Irreführung durch Mobilfunknummern-Angabe in der Werbung eines Mietwagenunternehmens

Landgericht Dortmund v. 28.12.2018:
Zur Verwechslungsgefahr von Mietwagenwerbung mit Taxenverkehr bei Verwendung des Begriffs "Cab"

OLG Köln v. 13.04.2018:
Anforderungen an vergleichende Werbung zwischen Mietwagen und Taxen

Landgericht Köln v. 09.01.2018:
Zur Unzulässigkeit einer 50%-Rabattaktion einer Taxi-App nach Personenbeförderungsgesetz und UWG

OLG Köln v. 21.09.2017:
Irreführung bei Taxi-Bestellung: Behauptung, Mietwagen sei Taxi

Landgericht Bonn v. 23.08.2017:
Zur Zulässigkeit der Werbung 'Die clevere Alternative zum TAXI' für Mietwagen im Gelegenheitsverkehr

Landgericht Krefeld v. 16.07.2013:
Unzulässige Verwechslung von Mietwagen- und Taxenverkehr in der Werbung

OLG Hamm v. 03.07.2012:
Zur Irreführung von Verbrauchern durch Werbung für Mietwagen mit taxenähnlichen Bezeichnungen

BGH v. 24.11.2011:
Mietwagenwerbung im Telefonbuch: Keine Verwechslung mit Taxenverkehr trotz Platzierung unter 'T'

Landgericht Münster v. 17.11.2011:
Zur irreführenden Werbung für Mietwagen mit Taxi-ähnlicher Aufmachung und Bezeichnung

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