Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Mangelnde Mitwirkung bei der Ermittlung des Fahrzeugführers und Fahrtenbuchauflage




Gliederung:


- Einleitung
-   Allgemeines
-   Privatpersonen
-   Geschäftsbetriebe / Firmenfahrzeuge



Einleitung:


Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, setzt nach § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO voraus, dass nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften die Feststellung des Fahrzeugführers nicht möglich war. Dieses Erfordernis ist dann erfüllt, wenn die Behörde den Täter nicht ermitteln konnte, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat.

Lehnt der Betroffene erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung eines Verkehrsverstoßes ab, ist es der Ermittlungsbehörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben. An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters daran, den Fahrzeugführer zu bezeichnen, fehlt es regelmäßig bereits dann, wenn der Fahrzeughalter den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder weitere Angaben zum Personenkreis der Fahrzeugbenutzer nicht macht.

Eine verspätete Anhörung des Halters im Bußgeldverfahren schließt eine Fahrtenbuchauflage nicht aus, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist. Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist es Sache des Fahrzeughalters, zur Aufklärung eines mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoßes soweit mitzuwirken, wie es ihm möglich und zumutbar ist. Dazu gehört insbesondere, dass er den bekannten oder auf einem Radarfoto erkannten Fahrer benennt oder zumindest den möglichen Täterkreis eingrenzt und die Täterfeststellung durch Nachfragen im Kreis der Nutzungsberechtigten fördert. Die Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht während des Bußgeldverfahrens steht der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage durch die Straßenverkehrsbehörde nicht entgegen.

- nach oben -



Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Fahrtenbuch

Zeugnisverweigerungsrecht und Fahrtenbuchauflage

OVG Lüneburg v. 14.01.2019:
Im Verwaltungsverfahren zum Erlass einer Fahrtenbuchanordnung darf in der Regel auch dann von einer nicht hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters an der Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit ausgegangen werden, wenn dieser im Bußgeldverfahren einen Anhörungsbogen nicht zurückgesandt hatte, der ihn als etwaigen Zeugen darüber belehrte, er sei zwar bei einer Vernehmung grundsätzlich zeugnispflichtig, nicht aber verpflichtet, der Bitte zu folgen, den verantwortlichen Fahrzeugführer auf dem Anhörungsbogen mitzuteilen.

- nach oben -



Privatpersonen:


VG Stade v. 28.06.2006:
Eine Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrzeugführers setzt voraus, dass alle nach Sachlage bei verständiger Beurteilung nötigen und möglichen, vor allem auch angemessenen und zumutbaren Nachforschungen ergebnislos geblieben sind. Dabei dürfen die Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit der Behörde nicht überspannt werden. Wahllos zeitraubende, kaum Erfolg versprechende Ermittlungen brauchen nicht durchgeführt zu werden. Beruft sich dieser im Bußgeldverfahren auf sein unbestrittenes Recht der Aussageverweigerung und lehnt damit die sachdienliche Mitwirkung an der Aufklärung der Ordnungswidrigkeit letztlich ab, so ist der Maßstab, was der Polizei an weiterer Ermittlungstätigkeit zuzumuten ist, um so geringer anzusetzen.

VG Hannover v. 21.09.2007:
Es ist grundsätzlich Sache des Fahrzeughalters, Angaben zu der Person zu machen, die im fraglichen Zeitpunkt sein Fahrzeug geführt hat. Fehlt die erforderliche Mitwirkung kann dieser sich in der Regel nicht darauf berufen, dass die Behörden noch weitere Aufklärungsbemühungen hätten vornehmen müssen.

OVG Münster v. 11.10.2007:
Dem Wortlaut der Vorschrift des § 31 a StVZO und ihrem Zweck entspricht es, die Auferlegung eines Fahrtenbuches nicht davon abhängig zu machen, ob der Fahrzeughalter die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften zu vertreten hat, sodass die Führung eines Fahrtenbuchs auch dann angeordnet werden kann, wenn der Fahrzeughalter an der Feststellung mitgewirkt hat, die gebotenen Ermittlungsbemühungen der Behörde jedoch gleichwohl erfolglos geblieben sind.

VG Aachen v. 23.06.2008:
Eine verspätete Anhörung des Halters im Bußgeldverfahren schließt eine Fahrtenbuchauflage nicht aus, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist. Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist es Sache des Fahrzeughalters, zur Aufklärung eines mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoßes soweit mitzuwirken, wie es ihm möglich und zumutbar ist. Dazu gehört insbesondere, dass er den bekannten oder auf einem Radarfoto erkannten Fahrer benennt oder zumindest den möglichen Täterkreis eingrenzt und die Täterfeststellung durch Nachfragen im Kreis der Nutzungsberechtigten fördert. Die Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht während des Bußgeldverfahrens steht der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage durch die Straßenverkehrsbehörde nicht entgegen.

VG Freiburg v. 22.12.2008:
Die Auferlegung eines Fahrtenbuchs ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Fahrzeughalter seinerseits das ihm Zumutbare und Mögliche zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen hat. Lässt sich die Absendung des Schreibens, mit dem der Halter den verantwortlichen Fahrzeugführer benennt, nicht nachweisen, ergeht eine Beweislastentscheidung zu seinen Lasten. Angesichts des tatsächlich festgestellten Verkehrsverstoßes mit seinem Fahrzeug fällt es nämlich in seine Sphäre bzw. Mitwirkungsobliegenheit, den Behörden in geeigneter Weise Hilfe bei der Ermittlung zu leisten. Hierzu gehört auch die Gewährleistung, dass Informationen tatsächlich und rechtzeitig den Verkehrsbehörden zugehen.

OVG Lüneburg v. 23.07.2009:
Lehnt der Betroffene erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung eines Verkehrsverstoßes ab, ist es der Ermittlungsbehörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben. An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters daran, den Fahrzeugführer zu bezeichnen, fehlt es regelmäßig bereits dann, wenn der Fahrzeughalter den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder weitere Angaben zum Personenkreis der Fahrzeugbenutzer nicht macht.

VG Göttingen v. 16.12.2009:
Eine Fahrtenbuchauflage ist gerechtfertigt, wenn der Halter lediglich angibt, dass mehrere Familienangehörige sein Fahrzeug nutzten und eventuell sein Schwager der Fahrer bei einem festgestellten Geschwindigkeitsverstoß gewesen sein könnte, ein eindeutiger Nachweis aber nicht möglich ist.

VG Aachen v. 13.07.2010:
Gibt der Fahrzeughalter im Bußgeldverfahren durch passives Verhalten zu erkennen, dass er nicht gewillt ist, an der Ermittlung des Fahrzeugführers zum Tatzeitpunkt mitzuwirken, dann ist die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage nach einem Rotlichtverstoß auch dann gerechtfertigt, wenn seine erste Anhörung verspätet erst nach mehr als zwei Wochen stattfand.

VG Aachen v. 13.07.2010:
Beantragt der betroffene Fahrzeughalter im Ordnungswidrigkeitenverfahren lediglich Akteneinsicht und bittet um die Überlassung eines deutlichen Fotos, genügt dies nicht zur Erfüllung der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht bei der Fahrerermittlung mit der Folge, dass eine Fahrtenbuchauflage rechtmäßig ist.

VG Mainz v. 29.11.2010:
Der Halter eines Kraftfahrzeugs kann sich nicht erfolgreich mit der Begründung gegen eine Fahrtenbuchauflage wenden, er habe Maßnahmen getroffen, mit denen zukünftig eine Nutzung des Fahrzeugs durch Dritte unmöglich sei. Auch die Benennung des Fahrzeugführers nach Eintritt der Verfolgungsverjährung steht der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen.

VG Gelsenkirchen v. 21.03.2011:
Die Versäumung der Zwei-Wochen-Frist schließt nach der aktuellen gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung eine Fahrtenbuchauflage dann nicht aus, wenn - bei typisierender Betrachtung - auch eine spätere Anhörung zur effektiven Rechtsverteidigung genügt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn feststeht, dass die Rechtsverteidigung des Fahrzeughalters nicht beeinträchtigt worden ist, bzw. die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist. Das gilt namentlich, falls nach den gegebenen Umständen zu erkennen ist, dass auch eine frühere Unterrichtung des Fahrzeughalters nicht zu einem Ermittlungserfolg geführt hätte, weil dieser ohnehin nicht bereit war, an der erforderlichen Aufklärung mitzuwirken.

VG Gelsenkirchen v. 12.08.2011:
Die unterbliebene Übersendung eines Anhörungsbogens im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage unerheblich, wenn der Fahrzeughalter im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch den Ermittlungsdienst der Behörde zu dem Verkehrsverstoß und dem möglichen Fahrer befragt wurde.

VG Minden v. 17.01.2013:
§ 31 a StVZO enthält nicht das Erfordernis, dass die Nichtfeststellbarkeit des Fahrzeugführers auf mangelnder Mitwirkungsbereitschaft des Halters beruhen muss. Der Fahrtenbuchauflage kommt eine präventive und damit gerade keine strafende Funktion zukommt. Sie stellt eine der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dienende Maßnahme der Gefahrenabwehr dar, mit der dafür Sorge getragen werden soll, dass künftige Feststellungen eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich sind.

VGH München v. 24.06.2013:
Es entspricht der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs nicht verlangen kann, von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, wenn er von einem Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat. Ein doppeltes "Recht", nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht nicht. Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen, die auch der Antragsteller für sich gegenüber anderen in Anspruch nimmt.

OVG Bautzen v. 08.04.2014:
Die Feststellung des Fahrzeugführers ist für die Behörde unmöglich im Sinne von § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO, wenn der Halter die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes im Bußgeldverfahren im Rahmen der Beschuldigtenanhörung ablehnt oder wenn er seine Fahrzeugführereigenschaft im Verfahren betreffend seines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid bestreitet und vorträgt, er wisse nicht, wer von vielen in Betracht kommenden Personen das Firmenfahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt habe.

VG Oldenburg v. 08.06.2015:
Sendet eine Firma als Halterin des Geschäftsfahrzeugs, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, den ihr als Zeugin übersandten Fragebogen nicht an die Ermittlungsbehörde zurück, so wirkt sie im Bußgeldverfahren nicht wie erforderlich an der Fahrerermittlung mit. Daher braucht die Ermittlungsbehörde in der Regel keine weiteren eigenen Schritte zur Fahrerermittlung zu unternehmen.

VG Würzburg v. 29.06.2015:
Die Behörde darf ihre Ermittlungstätigkeit grundsätzlich am Fahrzeughalter ausrichten und regelmäßig auf zeitraubende, kaum Erfolg versprechende weitere Aufklärungsmaßnahmen verzichten, wenn der Fahrzeughalter erkennbar nicht gewillt ist, an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes mitzuwirken. Eine Anhörung zum Verkehrsverstoß begründet für den Halter eine Obliegenheit, an der Aufklärung des mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoßes soweit mitzuwirken, wie es ihm möglich und zumutbar ist. Dazu gehört insbesondere, dass er den bekannten oder auf dem vorgelegten Radarfoto erkannten Fahrer benennt oder zumindest den möglichen Täterkreis eingrenzt und die Täterfeststellung mit Nachfrage im Kreis der Nutzungsberechtigten fördert.

VGH München v. 18.02.2016:
Auch dann, wenn der Fahrzeughalter seiner Mitwirkungsobliegenheit hinsichtlich der Fahrerfeststellung nicht nachkommt, muss die Verfolgungsbehörde naheliegende und mit wenig Aufwand realisierbare Ermittlungen zur Fahrerfeststellung durchführen und dokumentieren.

- nach oben -



Geschäftsbetriebe / Firmenfahrzeuge:


Die verspätete Anhörung des Fahrzeughalters hindert eine Fahrtenbuch-Auflage nicht, wenn der Halter ein Kaufmann ist.

OVG Münster v. 29.04.1999:
Die Nichteinhaltung der 2-Wochen-Frist ist bei Firmenwagen nicht kausal für die Nichtermittlung des Fahrzeugführers und hindert eine Fahrtenbuchauflage nicht.

OVG Bautzen v. 16.01.2003:
Es entspricht sachgerechtem behördlichen Handeln, behördliche Fahrten mit anstaltseigenen Fahrzeugen zu dokumentieren, weshalb es auch ohne weiteres möglich sein müsste, solche Fahrten zu rekonstruieren. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts kann sich daher kaum auf die 2-Wochen-Frist berufen.

VG Cottbus v. 11.09.2007:
Die „Zweiwochenfrist“ für die Anhörung im Bußgeldverfahren gilt nicht in Fällen, in denen auch eine spätere Anhörung zur Bestimmung des Fahrers und effektiven Rechtsverteidigung genügt. Hiervon ist regelmäßig auszugehen, wenn der Halter des Fahrzeuges ein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts ist und die Verkehrszuwiderhandlung in dessen geschäftlichem Zusammenhang begangen wurde. Ein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts ist nach §§ 238 Abs. 1, 257 des Handelsgesetzbuches verpflichtet, Bücher zu führen, aus denen sich die Geschäftsvorfälle verfolgen lassen, und diese über einen längeren Zeitraum aufzubewahren. Es kann insoweit unterstellt werden, dass ein kaufmännischer Wirtschaftsbetrieb grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Erinnerung einzelner Personen in der Lage ist, Geschäftsfahrten anhand schriftlicher Unterlagen zu rekonstruieren und den jeweiligen Fahrzeugführer im Einzelfall festzustellen. Einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist es bei gehöriger Anstrengung möglich, einen signifikanten Aufklärungsbeitrag dadurch zu leisten, dass sie anhand ihrer Unterlagen die konkrete Fahrt rekonstruiert und den in Betracht kommenden Tatzeitfahrer benennt.

VG Hannover v. 21.09.2007:
Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass es in einem Geschäftsbetrieb, bei dem ein Firmenfahrzeug mehreren Betriebsangehörigen zur Verfügung steht, Sache der Leitung dieses Betriebes ist, die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Fahrzeug benutzt hat, oder jedenfalls der ermittelnden Behörde den Firmenangehörigen oder gegebenenfalls auch mehrere Firmenangehörige zu nennen, denen das betreffende Fahrzeug betriebsintern zugeordnet ist (VGH Baden Württemberg, Urteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99, VRS 97, 389).

VG Gelsenkirchen v. 12.08.2011:
Bei Verkehrsverstößen, die mit einem Firmenfahrzeug eines Kaufmanns im geschäftlichen Zusammenhang begangen worden sind, trifft die Geschäftsleitung eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Anders als etwa bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs liegt eine längerfristige Dokumentation im kaufmännischen Eigeninteresse, schon um Vorkehrungen gegen missbräuchliche Verwendungen der Fahrzeuge für Privatfahrten zu treffen oder in Schadensfällen Ersatzansprüche belegen zu können. Es fällt in die Sphäre der Antragstellerin, organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass im Falle einer Verkehrszuwiderhandlung ohne Rücksicht auf die Erinnerung Einzelner festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Geschäftsfahrzeug benutzt hat. Die Geschäftsleitung muss zumindest in der Lage sein, der Behörde die Firmenangehörigen zu nennen, denen das betreffende Fahrzeug zugerechnet werden kann.

VG Saarlouis v. 06.09.2012::
Eine Fahrtenbuchauflage kann nach einem erheblichen Verkehrsverstoß gegenüber einer GmbH als Fahrzeughalterin auch dann erfolgen, wenn der verantwortliche Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann, weil der Geschäftsführer der GmbH, dem das Fahrzeug zur Nutzung überlassen war, sich auf ein Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht beruft, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 11 B 7.95, sowie OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 06. September 2011 - 1 A 293/11 und vom 03. Mai 2010 - 1 B 101/10.(Rn.14).

VGH München v. 14.05.2013:
Aus der Buchführungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch über die Geschäftsvorfälle „in ihrer Entstehung und Abwicklung“ ergibt sich zwar keine unmittelbare Pflicht, Fahrtenbücher oder Einsatzpläne vorzuhalten. Jedoch entspricht es unabhängig von der Reichweite dieser Vorschriften sachgerechtem kaufmännischen Verhalten, auch Geschäftsfahrten längerfristig zu dokumentieren. Die Vernachlässigung dieser Pflicht lässt den Schluss auf eine mangelnde Mitwirkungsbemühen bei der Fahrerermittlung und somit die Verhängung einer Flottenfahrtenbuchauflage zu.

VGH Mannheim v. 14.01.2014:
In einem Geschäftsbetrieb, bei dem ein Firmenfahrzeug mehreren Betriebsangehörigen zur Verfügung steht, ist es Sache der Leitung dieses Betriebes, die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Fahrzeug benutzt hat (vgl. VGH Mannheim, Beschlüsse vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 -, NZV 1999, 346; und vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 -, NJW 2011, 628).

VG Berlin v. 04.12.2014:
Einer Halterin eines Firmenfahrzeugs ist es generell verwehrt, sich auf „Erinnerungsprobleme“ in Folge einer verspäteten Anhörung zu berufen. Vielmehr fällt es bei solchen Fahrzeugen in die Sphäre der Geschäftsleitung, organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass im Falle einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder -straftat ohne Rücksicht auf das Erinnerungsvermögen Einzelner festgestellt werden kann, welche Person zu dem fraglichen Zeitpunkt ein bestimmtes Geschäftsfahrzeug benutzt hat. Zumindest muss stets der Mitarbeiter benannt werden können, dem das betreffende Fahrzeug betriebsintern zugeordnet ist.

VG Düsseldorf v. 29.04.2015:
Während es bei Privatfahrzeugen dem Halter unmittelbar noch erinnerlich sein dürfte, wer zur Tatzeit das Fahrzeug genutzt hat, ist bei geschäftlich genutzten Fahrzeugen regelmäßig davon auszugehen, dass die Frage, wer zu welchem Zeitpunkt das entsprechende Fahrzeug genutzt hat, nicht auf Grund persönlicher Erinnerungen, sondern auf Grund von betrieblichen Absprachen beantwortet werden kann. Der Halter eines Betriebsfahrzeugs kann seiner für Kraftfahrzeuge kraft Gesetzes bestehenden Kennzeichnungspflicht nur dadurch genügen, dass er geeignete organisatorische Vorkehrungen hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit der konkreten Fahrzeugnutzung trifft. Unterlässt er dies oder macht er interne Aufzeichnungen der ermittelnden Behörde nicht zugänglich, kommt dies einer die Anordnung eines Fahrtenbuches rechtfertigenden Weigerung gleich, an der (rechtzeitigen) Ermittlung des Fahrzeugführers mitzuwirken - Vereitelungswirkung -.

OVG Münster v. 30.06.2015:
Bei Firmenfahrzeugen kann die Geschäftsleitung deshalb ihrer Verpflichtung als Fahrzeughalterin, bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren mitzuwirken, regelmäßig nicht mit der Behauptung genügen, es sei nicht möglich, den Fahrzeugführer ausfindig zu machen.

VG Oldenburg v. 14.03.2017:
Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass es in einem Geschäftsbetrieb, bei dem ein Firmenfahrzeug - wie hier - mehreren Betriebsangehörigen zur Verfügung steht, Sache der Leitung dieses Betriebes ist, die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Fahrzeug benutzt hat, oder jedenfalls der ermittelnden Behörde den Firmenangehörigen oder gegebenenfalls auch mehrere Firmenangehörige zu nennen, denen das betreffende Fahrzeug betriebsintern zugeordnet ist.

VGH München v. 23.04.2025:
Fahrtenbuchanordnung bei mangelnder Mitwirkung des Halters: Falsche Selbstbezichtigung und anschließendes Schweigen

Landgericht Itzehoe v. 19.02.2024:
Zum dringenden Tatverdacht bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis bei unzureichend widerlegter Nachtrunkbehauptung

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt v. 26.02.2024:
Fahrtenbuchanordnung bei fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters zur Fahrerermittlung

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 31.05.2023:
Fahrtenbuchauflage: Behördliche Ermittlungspflichten bei Zeugnisverweigerungsrecht des Halters

BVerfG v. 15.11.2023:
Zur Unverhältnismäßigkeit einer Durchsuchung zur Ermittlung der Tagessatzhöhe bei bekannten Beamtenstatus und verfügbaren milderen Mitteln

Oberverwaltungsgericht Lüneburg v. 18.07.2023:
Fahrtenbuchauflage: Unzureichende Halterangaben zur Fahrerfeststellung im Ausland

Oberverwaltungsgericht Lüneburg v. 23.11.2023:
Zur kombinierten Anhörung als Betroffene und Zeugin im Bußgeldverfahren bei der Fahrerermittlung für eine Fahrtenbuchanordnung

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 03.05.2023:
Zur Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung bei Fahrtenbuchauflage nach § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO

Landgericht Nürnberg-Fürth v. 28.06.2022:
Zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Unverwertbarkeit von Angaben ohne Beschuldigtenbelehrung

Oberverwaltungsgericht Saarland v. 24.08.2022:
Fahrtenbuchauflage: Nicht mögliche Fahrerfeststellung und mangelnde Mitwirkung trotz schlechter Fotoqualität

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 08.08.2022:
Zum Halterbegriff bei Fahrtenbuchauflage und Ermittlung des Fahrers bei bewusst gewählter Haltertrennung

OLG Dresden v. 26.10.2020:
Zur Klageveranlassung gegen den Haftpflichtversicherer nach Verkehrsunfall: Prüffrist und Verzug

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 04.06.2025:
Fahrtenbuchanordnung bei zwei erheblichen Verkehrsverstößen und fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 28.05.2024:
Fahrtenbuchauflage trotz elektronischem Fahrtenschreiber; Pflicht des Halters zur Datenbereitstellung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 30.05.2023:
Zur Fahrtenbuchauflage bei nicht identifiziertem Fahrzeugführer und Ermittlungsdefiziten der Behörde

Verwaltungsgericht Minden v. 25.05.2023:
Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei unmöglicher Feststellung des Fahrzeugführers nach Verkehrsverstoß

Verwaltungsgericht Aachen v. 04.05.2023:
Fahrtenbuchauflage nach Nötigung im Straßenverkehr bei Aussageverweigerung des Halters

Oberverwaltungsgericht NRW v. 07.03.2023:
Fahrtenbuchauflage trotz Aussageverweigerungsrecht: Kein "doppeltes Recht" auf Verweigerung und Verschonung

BVerwG v. 07.05.2024:
Zur Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers bei verspäteter Halterauskunft und drohender Verjährung

BVerwG v. 02.02.2023:
Fahrtenbuchanordnung: Anforderungen an die Überprüfung standardisierter Geschwindigkeitsmessungen und den Datenzugang

Oberverwaltungsgericht NRW v. 03.06.2022:
Fahrtenbuchauflage: Anforderungen an die Prüfung eines Verkehrsverstoßes und Mitwirkungspflicht des Halters bei Bestreiten

Verwaltungsgericht Münster v. 20.05.2022:
Zur Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung des Halters und Pflichten bei Haltertrennung

Verwaltungsgericht Köln v. 29.04.2022:
Fahrtenbuchauflage bei nicht ermittelbarem Fahrzeugführer und fehlender Mitwirkung des Halters nach Verkehrsverstoß

Oberverwaltungsgericht NRW v. 17.03.2022:
Fahrtenbuchauflage: Nachweis des Zugangs einer Benachrichtigung über Verkehrsverstoß und Ermittlungsdefizite

Verwaltungsgericht Aachen v. 14.12.2021:
Zur sofortigen Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage für Ersatzfahrzeuge und Heilung von Verfahrensmängeln

Oberverwaltungsgericht NRW v. 07.12.2021:
Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung des Halters bei der Fahrerermittlung nach Verkehrsverstoß

Oberverwaltungsgericht NRW v. 02.12.2021:
Fahrtenbuchauflage: Anforderungen an den Nachweis der rechtzeitigen Benachrichtigung des Halters über einen Verkehrsverstoß

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.02.2021:
Adressierung von Anhörung und Fahrtenbuchanordnung an eine GbR als Halterin; Organisationspflichten

Verwaltungsgericht Minden v. 02.11.2020:
Fahrtenbuchauflage bei nicht ermittelbarem Fahrzeugführer und Mitwirkungspflicht des Halters von Firmenfahrzeugen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 17.09.2020:
Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung des Halters an der Fahrerfeststellung trotz Zeugnisverweigerungsrecht

Oberverwaltungsgericht NRW v. 22.07.2020:
Zur Fahrtenbuchauflage: Haltereigenschaft zum Zeitpunkt des Verstoßes und Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung

Verwaltungsgericht Minden v. 04.06.2020:
Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei nicht feststellbarem Fahrzeugführer und deren sofortiger Vollziehung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 20.05.2020:
Zur Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung des Halters an der Fahrerermittlung und verspäteter Fahrerbenennung

Verwaltungsgericht Aachen v. 11.12.2019:
Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei nicht ermittelbarem Fahrzeugführer nach Geschwindigkeitsverstoß und fehlender Mitwirkung des Halters

Verwaltungsgericht Minden v. 29.11.2019:
Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung und Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 08.10.2019:
Fahrtenbuchauflage für gewerbliche Autovermietung: Zumutbarkeit trotz sinkender Mieteinnahmen

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 04.10.2019:
Fahrtenbuchauflage bei nicht feststellbarem Fahrzeugführer; Mitwirkungsobliegenheit des Halters trotz verspäteter Anhörung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 10.09.2019:
Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung einer juristischen Person als Fahrzeughalterin

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 15.11.2018:
Fahrtenbuchauflage trotz Fahrerkarte bei verspäteter Fahrerbenennung nach Rotlichtverstoß

Oberverwaltungsgericht NRW v. 15.05.2018:
Zur Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung mittels standardisiertem Messverfahren und fehlender Fahrerfeststellung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 26.03.2018:
Zur Fahrtenbuchauflage bei verspäteter Benennung des Fahrzeugführers nach Verjährung der Verkehrsordnungswidrigkeit

Oberverwaltungsgericht NRW v. 07.02.2018:
Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei Abstandsunterschreitung und kurzer Vorlaufzeit

Oberverwaltungsgericht NRW v. 31.01.2018:
Zur Fahrtenbuchauflage: Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung und Prüfung des Verkehrsverstoßes

Oberverwaltungsgericht NRW v. 25.01.2018:
Voraussetzungen einer Fahrtenbuchauflage: Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung unabhängig vom Verschulden des Halters

Verwaltungsgericht Minden v. 21.12.2017:
Fahrtenbuchauflage für Ersatzfahrzeug nach Geschwindigkeitsüberschreitung; Verweigerung der Fahrerbenennung durch Halter

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 21.11.2017:
Fahrtenbuchauflage bei unmöglicher Fahrerfeststellung aufgrund Aussageverweigerungsrechts

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 19.12.2016:
Fahrtenbuchauflage bei Zeugnisverweigerung des Halters zur Fahrerfeststellung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 25.08.2016:
Zur Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage für Taxiunternehmer bei bestehender Schichtzettelpflicht

VGH München v. 12.08.2026:
Fahrtenbuchauflage: Rechtmäßigkeit bei nicht ermittelbarem Fahrer und einmaligem, erheblichem Verstoß

Verwaltungsgericht München v. 27.07.2026:
Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei nicht ermittelbarem Fahrzeugführer nach Geschwindigkeitsüberschreitung

Verwaltungsgericht Leipzig v. 09.07.2026:
Fahrtenbuchauflage: Umfang der Ermittlungen und Nachweis des Zugangs von Anhörungsschreiben

Sächsisches Oberverwaltungsgericht v. 07.07.2026:
Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung und erfolgloser Fahrerermittlung; Anforderungen an Messgeräte (Poliscan)

VGH Baden-Württemberg v. 19.06.2026:
Zur Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters bei der Ermittlung des Fahrers zur Vermeidung einer Fahrtenbuchanordnung

Verwaltungsgericht Hannover v. 02.06.2026:
Zur Androhung einer Fahrtenbuchauflage: Kein Verwaltungsakt und Voraussetzungen der Gebührenerhebung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 21.06.2016:
Zur Fahrtenbuchauflage bei ungeklärtem Fahrer nach Rotlichtverstoß und Streit um die Haltereigenschaft

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 13.06.2016:
Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung des Halters an der Fahrerermittlung nach Nötigung im Straßenverkehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 24.05.2016:
Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge: Erhöhte Mitwirkungsobliegenheit des Halters bei fehlender Fahreridentifikation

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 24.05.2016:
Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung des Halters an der Fahrerermittlung nach Verkehrsverstoß

Oberverwaltungsgericht NRW v. 21.03.2016:
Zur Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung des Halters und dem Verhältnis zum Schweigerecht

BVerwG v. 24.02.2016:
Zur Unglaubhaftigkeit der Behauptung des Fahrzeughalters, Anhörungsschreiben im OWi-Verfahren nicht erhalten zu haben

Amtsgericht Herne v. 15.08.2022:
Kostenbescheid nach § 25a StVG: Keine Auferlegung bei verspäteter Übersendung des Verwarnangebots (5 Wochen)

Verwaltungsgericht Köln v. 16.12.2021:
Zur Ermessensausübung bei der Festsetzung von Verwaltungsgebühren für eine Fahrtenbuchauflage

Oberverwaltungsgericht NRW v. 10.02.2021:
Zur Ermächtigungsgrundlage für die Fahrtenbuchanordnung (§ 31a StVZO) und deren Verfassungsmäßigkeit

Landgericht Hagen v. 09.12.2025:
Zur Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchung nach einem Motorradhelm zur Fahreridentifizierung bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 14.10.2020:
Zur Fahrtenbuchauflage trotz bloßer Zusage des Fahrzeughalters zur künftigen Mitwirkung bei Verkehrsverstößen

Amtsgericht Köln v. 31.05.2017:
Zur örtlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts für gerichtliche Untersuchungshandlungen im Ordnungswidrigkeitenverfahren

Oberverwaltungsgericht NRW v. 13.10.2015:
Fahrtenbuchauflage bei nicht ermittelbarem Fahrzeugführer; Mitwirkungsobliegenheit des Halters und Aussageverweigerungsrecht

Amtsgericht Bergisch Gladbach v. 20.01.2015:
Zur behördlichen Ermittlungsdiligence bei der Feststellung des Fahrzeugführers und der Kostenüberbürdung auf den Halter

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 09.09.2014:
Zur Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung des Halters an der Fahrerfeststellung nach Verkehrsverstoß

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 16.07.2014:
Zur Fahrerermittlung bei Verkehrsverstoß und eineiigen Zwillingen als möglichen Tätern

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 15.07.2014:
Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung des Halters zur Fahrerermittlung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 09.07.2014:
Zur Fahrtenbuchauflage bei unzureichender Mitwirkung des Halters an der Fahrerermittlung trotz verspäteter Anhörung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 23.06.2014:
Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge: Erhöhte Mitwirkungspflicht des Halters bei der Fahrerfeststellung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 24.11.2015:
Zur Fahrtenbuchauflage für einen Fuhrpark bei fehlender Mitwirkung des Halters an der Fahrerfeststellung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 21.05.2015:
Zur Fahrtenbuchauflage bei nicht ermittelbarem Fahrzeugführer und Wirksamkeit eines Verkehrszeichens trotz Rechtswidrigkeit

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 18.05.2015:
Fahrtenbuchauflage: Rechtswidrigkeit bei unzureichenden Ermittlungen der Behörde trotz Angabe des Fahrers mit Auslandswohnsitz

Oberverwaltungsgericht NRW v. 05.03.2015:
Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung; Verwertbarkeit von PoliScanspeed-Messungen mit spezifischer Softwarekombination

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 23.09.2014:
Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung und fehlender Mitwirkung des Halters zur Fahrerermittlung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 23.09.2014:
Zur Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung des Halters an der Fahrerfeststellung nach Verkehrsverstoß

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 16.09.2014:
Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage und richterlichen Überzeugung bei standardisierten Messverfahren (PoliScanSpeed)

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 15.08.2014:
Zur sofortigen Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage bei einem Firmenfahrzeug und der erhöhten Mitwirkungspflicht des Halters (Kaufmann)

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 14.08.2014:
Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei verweigerter Haltermitwirkung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 14.08.2014:
Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung und unzureichender Mitwirkung des Halters bei der Fahrerermittlung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 05.08.2014:
Zur Fahrtenbuchauflage nach nicht möglicher Feststellung des Fahrzeugführers bei Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 25.07.2014:
Zur sofortigen Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage bei nicht feststellbarem Fahrzeugführer trotz Zeugnisverweigerungsrecht

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 22.07.2014:
Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung des Halters an der Fahrerfeststellung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 11.06.2014:
Fahrtenbuchauflage: Fehlende Mitwirkung des Halters bei der Fahrerfeststellung nach Verkehrsverstoß

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 30.04.2014:
Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung des Halters an der Fahrerfeststellung

Verwaltungsgericht Aachen v. 28.02.2014:
Zur Fahrtenbuchauflage bei verspäteter Anhörung und Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 25.02.2014:
Fahrtenbuchauflage bei Nichtidentifizierbarkeit des Fahrers trotz verspäteter Anhörung und mangelnder Haltermitwirkung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 20.02.2014:
Fahrtenbuchauflage: Sofortige Vollziehung bei verweigerter Mitwirkung des Halters und Zeugnisverweigerungsrecht

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 18.02.2014:
Zur sofortigen Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung des Halters an der Täterfeststellung

Amtsgericht Lüdinghausen v. 20.07.2015:
Zur Fahreridentifizierung bei bestreitender Einlassung durch Fahrtenschreiber, Fahrzeugeigentum und Namensschild

BVerwG v. 28.05.2015:
Fahrtenbuchauflage: Längere Dauer bei saisonal genutzten Motorrädern

Verwaltungsgericht Köln v. 13.01.2014:
Fahrtenbuchauflage für Leasinggeber als eingetragener Halter trotz zivilrechtlicher Haltereigenschaft des Leasingnehmers

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 09.12.2013:
Fahrtenbuchauflage bei nicht erfolgreicher Fahrerfeststellung trotz Mitwirkung des Halters; Umfang der Ermittlungspflicht der Behörde

Oberverwaltungsgericht NRW v. 03.12.2013:
Umfang der Ermittlungspflicht der Behörde bei mangelnder Mitwirkung des Fahrzeughalters zur Fahrerfeststellung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 03.12.2013:
Zur Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung des Halters an der Fahrerermittlung

Verwaltungsgericht Aachen v. 28.11.2013:
Fahrtenbuchauflage bei Nichtbenennung des Fahrers eines Firmenfahrzeugs und fehlender Vorsorge

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 28.11.2013:
Fahrtenbuchauflage für Mietwagen bei vertraglich vereinbarter Fahrtenbuchführung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 14.11.2013:
Fahrtenbuchauflage bei Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht des Halters und fehlender Mitwirkung bei der Fahrerermittlung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 13.11.2013:
Zur Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeugen: Keine Zweiwochenfrist für Halterbenachrichtigung; Anforderungen an Ermittlungen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 13.11.2013:
Fahrtenbuchauflage bei nicht feststellbarem Fahrzeugführer und Ermittlungspflichten der Behörde

Oberverwaltungsgericht NRW v. 11.11.2013:
Zur Anordnung eines Fahrtenbuchs und den Ermittlungspflichten der Behörde bei nicht feststellbarem Fahrzeugführer

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 11.11.2013:
Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage: Erforderlichkeit des feststehenden objektiven Verkehrsverstoßes

Oberverwaltungsgericht NRW v. 28.10.2013:
Fahrtenbuchauflage: Zweiwochenfrist für Halterbenachrichtigung keine starre Grenze

Oberverwaltungsgericht NRW v. 22.10.2013:
Fahrtenbuchauflage: Angemessene Ermittlungsmaßnahmen bei Zeugnisverweigerungsrecht des Halters für Familienmitglieder

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 30.09.2013:
Fahrtenbuchauflage: Voraussetzungen und sofortige Vollziehung bei nicht feststellbarem Fahrzeugführer

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 12.09.2013:
Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung des Halters; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 12.09.2013:
Fahrtenbuchauflage und Zeugnisverweigerungsrecht des Halters

Oberverwaltungsgericht NRW v. 23.08.2013:
Zur Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung des Halters an der Fahrerermittlung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 14.06.2013:
Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeug bei mangelnder Mitwirkung des Kaufmanns an der Fahrerermittlung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 16.05.2013:
Zur Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung des Halters oder seiner Familienangehörigen an der Fahrerermittlung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 04.03.2013:
Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung des Halters an der Fahrerermittlung; Schweigen im Bußgeldverfahren

Oberverwaltungsgericht NRW v. 05.09.2012:
Zur Fahrtenbuchauflage bei nicht feststellbarem Fahrzeugführer und Haltereigenschaft nach § 31a StVZO

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 21.03.2012:
Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse des formalen Fahrzeughalters bei aufgehobener Fahrtenbuchauflage

Verwaltungsgericht Aachen v. 15.03.2012:
Zur Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung des Fahrzeughalters und erhöhter Pflicht bei Firmenfahrzeugen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 09.06.2011:
Zur Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung des Halters an der Fahrerfeststellung

Verwaltungsgericht Köln v. 20.05.2011:
Zur Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung des Halters an der Fahrerermittlung und Ausübung des Aussageverweigerungsrechts

Landgericht Detmold v. 11.05.2011:
Untreue und Betrug bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Schwer- und Großraumtransporte

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 31.07.2013:
Zur Fahrtenbuchauflage bei Zeugnisverweigerungsrecht des Halters und fehlender Fahrerfeststellung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 25.06.2013:
Fahrtenbuchauflage nach qualifiziertem Rotlichtverstoß bei nicht feststellbarem Fahrzeugführer; Sofortige Vollziehung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 25.06.2013:
Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung des Halters nach Verkehrsverstoß; Ablehnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.

Oberverwaltungsgericht NRW v. 04.04.2013:
Fahrtenbuchauflage: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei unklarer Benachrichtigung des Halters über Verkehrsverstoß

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 25.03.2013:
Fahrtenbuchauflage: Fehlende Mitwirkung des Halters und verspätete Fahrerbenennung nach Verjährung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 13.03.2013:
Zur Fahrtenbuchauflage bei gewerblich genutzten Fahrzeugen und der erhöhten Mitwirkungsobliegenheit des Halters

Verwaltungsgericht Aachen v. 04.03.2013:
Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei nicht ermittelbarem Fahrzeugführer nach Geschwindigkeitsüberschreitung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 04.03.2013:
Zur erhöhten Mitwirkungspflicht eines Kaufmanns bei der Fahrtenbuchauflage für betrieblich genutzte Fahrzeuge

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 17.01.2013:
Fahrtenbuchauflage bei fehlender Haltermitwirkung und verspäteter Fahrerbenennung nach Eintritt der Verfolgungsverjährung

Verwaltungsgericht Minden v. 23.10.2012:
Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge bei wiederholter Nichtbenennung des Fahrers und erhöhter Mitwirkungspflicht des Kaufmanns

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 18.09.2012:
Zur erhöhten Mitwirkungspflicht eines Kaufmanns bei der Täterfeststellung nach Verkehrsverstößen mit Firmenfahrzeugen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 05.06.2012:
Zur sofortigen Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO und den Anforderungen an deren Begründung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 24.05.2012:
Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei unglaubhaftem Bestreiten des Zugangs von Anhörungsschreiben

Verwaltungsgericht Aachen v. 30.04.2012:
Fahrtenbuchauflage: Mitwirkungspflicht des Halters und fehlende Zugangsvermutung bei formlosem Zeugenfragebogen

Verwaltungsgericht Aachen v. 07.02.2012:
Fahrtenbuchauflage nach Zeugnisverweigerung des Halters bei Verkehrsordnungswidrigkeiten mit anderem Fahrzeug

Verwaltungsgericht Aachen v. 25.11.2011:
Zur Fahrtenbuchauflage nach erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung und nicht ermittelbarem Fahrzeugführer

Verwaltungsgericht Köln v. 08.10.2010:
Fahrtenbuchauflage: Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht oder Verschwiegenheitspflicht eines Rechtsanwalts bei privater Fahrzeugüberlassung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 04.08.2010:
Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei nicht feststellbarem Fahrzeugführer und fehlender Mitwirkung des Halters

Verwaltungsgericht Aachen v. 10.06.2010:
Zur Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters zur Fahrerfeststellung, insbesondere bei Firmenfahrzeugen

Verwaltungsgericht Aachen v. 10.06.2010:
Zur Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters zur Fahrerfeststellung, insbesondere bei Firmenfahrzeugen

Verwaltungsgericht Köln v. 26.05.2010:
Zur sofortigen Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage und der erhöhten Mitwirkungspflicht eines Kaufmanns

Oberverwaltungsgericht NRW v. 20.07.2011:
Fahrtenbuchauflage: Haltereigenschaft und Ermittlung des Fahrzeugführers nach Verkehrsverstoß

Oberverwaltungsgericht NRW v. 03.06.2009:
Fahrtenbuchauflage: Auslegung einer Verteidigererklärung zur Fahreridentität

Oberverwaltungsgericht NRW v. 15.11.2008:
Zur Mitwirkungsobliegenheit des Fahrzeughalters bei der Ermittlung des Fahrers und der Fahrtenbuchauflage

Verwaltungsgericht Köln v. 28.08.2008:
Zur Ermessensfehlerhaftigkeit der Heranziehung des Halters als Zustandsstörer für Abschleppkosten bei unterlassener Fahrerermittlung vor Ort

Verwaltungsgericht Aachen v. 03.04.2007:
Fahrtenbuchauflage bei unzureichender und verspäteter Ermittlung des Fahrers durch die Behörde

Oberverwaltungsgericht NRW v. 29.06.2006:
Fahrtenbuchauflage: Voraussetzungen und Sofortvollzug bei mangelnder Haltermitwirkung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 20.09.2005:
Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung des Halters zur Fahrerermittlung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 16.09.2008:
Zur Begründung der sofortigen Vollziehung und der Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Verwaltungsgericht Minden v. 18.07.2008:
Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei nicht feststellbarem Fahrzeugführer nach Geschwindigkeitsüberschreitung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 21.04.2008:
Zur Fahrtenbuchauflage bei fehlender Täterermittlung trotz Zeugnisverweigerungsrecht des Halters

Oberverwaltungsgericht NRW v. 21.04.2008:
Zur Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung des Halters an der Täterermittlung

Verwaltungsgericht Aachen v. 22.04.2008:
Zur Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung bei nicht ermittelbarem Fahrzeugführer und fehlender Mitwirkung des Halters

Oberverwaltungsgericht NRW v. 25.03.2008:
Fahrtenbuchauflage: Keine Pflicht der Behörde zum Bußgeldbescheid bei Zweifeln an der Täterschaft.

Verwaltungsgericht Minden v. 09.01.2008:
Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung und nicht feststellbarem Fahrzeugführer

Verwaltungsgericht Münster v. 16.11.2007:
Zur Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage und der Mitwirkungspflicht des Halters bei Verkehrsverstößen

Verwaltungsgericht Aachen v. 31.08.2007:
Zur sofortigen Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung und deren Begründung

Verwaltungsgericht Köln v. 11.06.2007:
Zur Fahrtenbuchauflage bei nicht feststellbarem Fahrer nach Geschwindigkeitsüberschreitung und Umfang der behördlichen Ermittlungen

Verwaltungsgericht Münster v. 26.04.2007:
Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung des Halters eines Firmenfahrzeugs zur Fahrerfeststellung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 15.03.2007:
Zur Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung des Halters; erhöhte Sorgfaltspflicht für Kaufleute

Verwaltungsgericht Aachen v. 23.01.2007:
Fahrtenbuchauflage: Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung bei Ermittlungsdefizit der Behörde und fehlender Übersendung von Lichtbildern

Verwaltungsgericht Aachen v. 29.12.2006:
Fahrtenbuchauflage: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei unzureichenden Ermittlungen der Behörde

Verwaltungsgericht Köln v. 14.12.2006:
Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung des Halters; Unerheblichkeit verspäteter Anhörung bei Kaufleuten

Oberverwaltungsgericht NRW v. 09.11.2006:
Zur sofortigen Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage; Anforderungen an Ermittlungen und Anhörung des Halters

OLG Hamm v. 20.12.2007:
Voraussetzungen für die Ahndung der Verweigerung der Personalienangabe nach § 111 OWiG

Verwaltungsgericht Aachen v. 08.08.2006:
Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung; Unbeachtlichkeit der Zweiwochenfrist bei Messfoto und Organisationsmängeln

Oberverwaltungsgericht NRW v. 27.07.2006:
Fahrtenbuchauflage bei Zeugnisverweigerungsrecht des Halters; Verhältnismäßigkeit bei Geschwindigkeitsüberschreitung um 35 km/h

Oberverwaltungsgericht NRW v. 09.05.2006:
Zur Fahrtenbuchauflage bei nicht feststellbarem Fahrzeugführer und Geltendmachung des Aussageverweigerungsrechts

Verwaltungsgericht Aachen v. 05.05.2006:
Anforderungen an die Begründung der sofortigen Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage nach § 80 Abs. 3 VwGO

Oberverwaltungsgericht NRW v. 10.01.2006:
Fahrtenbuchauflage bei Zeugnisverweigerungsrecht und Mitwirkungsobliegenheit des Halters

Oberverwaltungsgericht NRW v. 03.01.2006:
Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage und Begründung der sofortigen Vollziehung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 05.10.2005:
Zur Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters bei der Fahrerermittlung nach Verkehrsverstoß und der Zweiwochenfrist

Oberverwaltungsgericht NRW v. 06.05.2005:
Rechtmäßigkeit und Dauer einer Fahrtenbuchauflage bei Zeugnisverweigerung

Verwaltungsgericht Saarlouis v. 09.01.2020:
Fahrtenbuchauflage bei unaufklärbarem Fahrer nach Geschwindigkeitsüberschreitung; Einwände gegen Messverfahren

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße v. 27.02.2012:
Fahrzeugführer

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht v. 01.02.2013:
Qualifizierter Rotlichtverstoß

Verwaltungsgericht Stade v. 28.01.2013:
TraffiPhot

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 17.07.2012:
Halter

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 19.06.2015:
Aussageverweigerungsrecht

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 12.03.2007:
Aussageverweigerungsrecht

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 26.02.2009:
Fahrzeughalter

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 06.07.2010:
Abstandsverstöße

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 25.02.2011:
Aussageverweigerungsrecht

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 21.04.2011:
Fahrzeugführer

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 09.10.2012:
Fahrzeughalter

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 29.10.2008:
Aussageverweigerungsrecht

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 30.11.2011:
Fahrzeughalter

Verwaltungsgericht Freiburg v. 22.09.2017:
Fahrzeughalter

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht v. 24.04.2012:
Anhörungsbogen

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 12.03.2012:
Traffipax Speedophot

Verwaltungsgericht Trier v. 12.11.2008:
Fahrzeugführer

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 27.04.2009:
Täteridentifikation

OLG Celle v. 23.04.2009:
Anhörungsbogen

Verwaltungsgericht Hannover v. 30.10.2008:
Kfz-Halter

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 13.11.2007:
Eichbescheinigung

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 17.07.2007:
Fahrzeugführer

Verwaltungsgericht Mainz v. 21.02.2006:
Fahrzeughalter

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße v. 18.01.2005:
Fahrzeughalter

Verwaltungsgericht Stade v. 17.08.2005:
Wohnwagengespann

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht v. 02.11.2004:
Anhörungsbogen

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 17.09.2004:
Anhörungsbogen

Verwaltungsgericht Lüneburg v. 21.07.2004:
Passfotovergleich

Verwaltungsgericht Stade v. 21.03.2002:
Abstrakte Gefährdung

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 13.12.2001:
Tatfoto

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 10.10.2000:
Anhörungsbogen

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 10.08.2000:
Anhörungsbogen

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 25.05.2000:
Radarfoto

Verwaltungsgericht Aachen v. 23.01.2003:
Aussageverweigerungsrecht

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 29.04.1999:
Aussageverweigerungsrecht

VGH München v. 03.05.2019:
Aussageverweigerungsrecht

Verwaltungsgericht Lüneburg v. 21.08.2019:
Eichbescheinigung

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht v. 23.01.2020:
Fahrtenschreiber

Verwaltungsgericht Hannover v. 24.02.2020:
Fahrtenschreiber

Verwaltungsgericht Freiburg v. 02.03.2020:
Eichbescheinigung

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht v. 27.03.2020:
Fahrtenschreiber

Verwaltungsgericht München v. 03.02.2026:
Vorsatz (Geschwindigkeitsverstoß)

Verwaltungsgericht Bayreuth v. 30.07.2024:
Fahrzeugführer

Amtsgericht Stuttgart v. 03.06.2023:
Liegenbleiben von Fahrzeugen

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes v. 07.06.2023:
Fahrzeughalter

Amtsgericht Büdingen v. 26.05.2025:
Ordnungswidrigkeiten

Amtsgericht Büdingen v. 11.04.2025:
Ordnungswidrigkeiten

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 11.11.2020:
Beweisfoto

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes v. 07.10.2020:
Geschwindigkeitsmessung

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 24.06.2020:
Private Geschwindigkeitsmessungen

VGH München v. 25.04.2022:
Fahrzeughalter

VGH München v. 31.01.2022:
Fahrzeughalter

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin v. 20.11.2013:
Halten und Parken

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 17.08.2011:
Halter

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 26.02.2010:
Kennzeichenanzeige

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 24.02.2010:
Tatfoto

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht v. 16.08.2016:
Beweisfoto

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht v. 27.07.2016:
Beweisfoto

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht v. 28.06.2016:
Zeugnisverweigerungsrecht

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße v. 11.01.2017:
Beweisfoto

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern v. 25.01.2012:
Anhörungsbogen

Verwaltungsgericht Hamburg v. 06.07.2015:
Zeugnisverweigerungsrecht

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße v. 09.12.2015:
Fahrzeughalter

Verwaltungsgericht Mainz v. 15.07.2015:
Fahrzeugführer

Verwaltungsgericht Koblenz v. 13.01.2015:
Fahrzeughalter

- nach oben -



Datenschutz    Impressum