Das Verkehrslexikon

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Tesla




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Elektrofahrzeuge - Elektromobilität

Autonomes Fahren - Assistenzsysteme

Tesla

Touchscreen - Berührungsbildschirm

Mobiltelefon - Handy-Benutzung - Gebrauch sonstiger elektronischer Geräte

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Allgemeines:


OLG Karlsruhe v. 27.03.2020:
  1.  Der fest im Fahrzeug der Marke Tesla eingebaute Berührungsbildschirm (Touchscreen) ist ein elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1a S. 1 u. 2 StVO, dessen Bedienung dem Kraftfahrzeugführer nur unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift gestattet ist, ohne dass es darauf ankommt, welchen Zweck der Fahrzeugführer mit der Bedienung verfolgt.

  2.  Auch die Einstellung der zum Betrieb des Kraftfahrzeugs notwendiger Funktionen über Touchscreen (hier: Einstellung des Wischintervalls des Scheibenwischers) ist daher nur gestattet, wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Bildschirm bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden ist.

LG München v. 14.07.2020 :
   Die Verwendung des Wortes „Autopilot“ durch Tesla suggeriert aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise, die entsprechend beworbenen und vertriebenen Fahrzeuge seien in der Lage, vollständig autonom zu fahren. Jedenfalls besteht eine hinreichende Gefahr, dass die angesprochenen Verkehrskreise den Begriff dahingehend missverstehen.

Landgericht Nürnberg-Fürth v. 18.09.2024:
Höherer merkantiler Minderwert bei Elektrofahrzeugen nach Unfallschaden im Vergleich zu Verbrennern

OLG Düsseldorf v. 07.10.2021:
Zur Unwirksamkeit einer AGB-Klausel über die Fernsperrung der Ladefunktion einer E-Fahrzeugbatterie nach Mietvertragsbeendigung

OLG Hamm v. 10.08.2020:
Zur Einordnung eines wissenschaftlichen Taschenrechners als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO

OLG Köln v. 02.12.2016:
Verbotene Mobiltelefonnutzung im Straßenverkehr: Halten und Blick auf Display

OLG Hamm v. 26.09.2019:
Zum "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs auf einem Mobiltelefon als ordnungswidrige Nutzung i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO

OLG Köln v. 07.06.2019:
Fahrerpflichten bei Geschwindigkeitsüberschreitung trotz Assistenzsystemen; Anforderungen an die Rechtsbeschwerdezulassung

OLG Köln v. 17.01.2025:
Zur Unzulässigkeit von Registrierungs- und Online-Verbindungspflichten für den Schreibzugriff auf die OBD-Schnittstelle

Landgericht Köln v. 15.05.2024:
Unzulässige Beschränkung des Zugangs unabhängiger Werkstätten zur OBD-Schnittstelle durch Fahrzeughersteller

OLG München v. 04.10.2022:
Sachmangel bei Tesla Model 3: Selbstständige Geschwindigkeitsreduzierung des Tempomaten und Darlegungslast

Landgericht München v. 05.04.2024:
Einparkhilfe

Landgericht Darmstadt v. 21.02.2022:
Automatisiertes und autonomes Fahren

OLG Bamberg v. 22.12.2025:
Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Elektroauto (Tesla): Wirksamkeit des Widerrufs und Mängelrügen

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