Das Verkehrslexikon

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Fahrverbot bei sog. Nichtregelverstößen - grobe und beharrliche Pflichtverletzungen - Absehen vom Fahrverbot - grobe und wiederholte Verkehrsverstöße

Fahrverbot bei sog. Nichtregelverstößen




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines



Einleitung:


Ist eine Ordnungswidrigkeit von weniger schwerem Gewicht, dann ist die Verhängung eines Fahrverbots "in der Regel" nicht gerechtfertigt; ein Fahrverbot wird daher von der Bußgeldkatalog-Verordnung in diesen Fällen auch nicht vorgesehen.


Dennoch kommt im Einzelfall auch bei einem "Nichtregelverstoß" dann ein Fahrverbot in Betracht, wenn sich aus ihm ergibt, dass beim Kfz-Führer eine beharrliche Pflichtverletzung vorliegt. Das ist besonders dann der Fall, wenn in kurzem zeitlichen Abstand mehrere nicht völlig belanglose Ordnungswidrigkeiten begangen werden, die für sich betrachtet noch nicht den Charakter einer groben Pflichtverletzung haben.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Fahrverbot

Fahrverbot im Strafverfahren

Regelfahrverbot

Fahrverbot bei Rotlichtverstößen - Einzelfälle

Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen - Einzelfälle

Absehen vom Fahrverbot allgemein

Fahrverbot und sog. Augenblicksversagen

Absehen vom Fahrverbot wegen Existenzgefährdung oder drohendem Verlust des Arbeitsplatzes

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Allgemeines:


AG Bayreuth v. 27.05.1999:
Auch bei mehrfachen Nichtregelverstößen nach § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV kann von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden

BayObLG v. 07.02.1995 und v. 28.07.1998:
Zu den Merkmalen der beharrlichen Pflichtverletzung bei sog. Nichtregelverstößen

OLG Koblenz v. 20.09.2004:
Ausführlich zu grober Pflichtverletzung, Gleichgültigkeit und Augenblicksversagen

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