Ausschwenken von großen Fahrzeugen beim Abbiegen oder Einbiegen
 

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Abbiegen - Anhänger - Betriebsgefahr - Paarweises Abbiegen - Sattelschlepper - Schadensersatz - Unfalltypen - Versicherungsthemen - Wenden


Ausschwenken von größeren Fahrzeugen beim Ab- bzw. Einbiegen


Bauartbedingt schneiden lange Fahrzeuge, insbesondere Lkw mit Hängern, aber auch Omnibusse, beim Abbiegen den Innenbereich von Kurven; andererseits schwenken sie auch gleichzeitig in den Außenbereich von Kurven aus. Dabei kann es leicht zu Kollisionen mit daneben befindlichen Fahrzeugen kommen.

Der Führer eines großen und langen Fahrzeugs muss daher durch genaueste Beobachtung des Mitverkehrs und eine entsprechend umsichtige Fahrweise eine Gefährdung oder gar Beschädigung anderer Fahrzeuge vermeiden.

Jedoch muss unter Umständen auch ein Pkw-Führer mit dem Aussschwenken größerer Fahrzeuge rechnen und darf sich z. B. nicht als später Hinzukommender bei Rot an einer Ampel so dicht neben ein solches Fahrzeug stellen, dass eine Kollision nahezu unvermeidbar wird.








Gliederung:



Allgemeines: - nach oben -


Zwei Rechtsabbieger: - nach oben -
  • OLG Köln v. 13.10.1994:
    Haftungsquote von 1 zu 2 zu Lasten eines Pkw-Führers, der an einem wegen seines großen Wendekreises mehr nach links eingeordneten Lkw-Zug vorbeifährt

  • LG Frankfurt am Main v. 24.11.1993:
    Haftungsquote von 4/5 zu 1/5 zu Lasten eines aus zweiter Spur abbiegenden Sattelschleppers

  • OLG Hamm v. 16.12.1993:
    Schadensteilung, wenn ein Sattelauflieger das parallele Abbiegen nicht abbricht, sobald ein daneben zügig weiter fahrender Pkw durch das Ausschwenken gefährdet wird

  • KG Berlin v. 13.12.1990:
    Volle Haftung eines ausschwenkenden Linienbusses bei Kollision mit einem links daneben abbiegenden Pkw

  • KG Berlin v. 13.12.1990:
    Volle Haftung eines ausschwenkenden Linienbusses bei Kollision mit einem links daneben abbiegenden Pkw




Zwei Linksabbieger: - nach oben -
  • OLG Hamm v. 18.02.1999:
    Verursacht ein Fahrschüler bei der Prüfungsfahrt mit einem Sattelzug einen Schaden dadurch, daß das Heck des Aufliegers beim Rechtsabbiegen nach links in den angrenzenden Linksabbieger-Fahrstreifen ausschert und dabei gegen des Heck eines dort eingeordneten Linksabbiegers stößt, so haften der Fahrlehrer, der Fahrzeughalter und der Haftpflichtversicherer, wenn der Fahrlehrer seiner Pflicht zur sorgfältigen Überwachung des Prüflings nicht genügt hat.




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