Regulierungsempfehlungen des HUK-Verbandes und des deutschen Anwaltsvereins (DAV-Abkommen) und sonstige Gebührenvereinbarungen - auch nach In-Kraft-Treten des RVG
Da für Mandate, die nach dem 01.07.2004 begründet wurden, nicht mehr die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) gilt, sondern das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit dem Vergütungsverzeichnis als Anlage, und weil danach jetzt für die mittlere außergerichtliche Vertretung eine Gebühr von 1,3 anfällt sowie die Besprechungsgebühr weggefallen ist, ist das DAV-Abkommen obsolet geworden und für Verkehrsunfälle ab dem 01.07.2004 nicht mehr anwendbar!
Jedoch werden auch nach dem In-Kraft-Treten des RVG von verschiedenen Haftpflichtversicherern wieder Gebührenvereinbarungen angeboten, die allerdings in der Höhe der Gebühren recht unterschiedlich sind.
Es wird also auch in Zukunft noch zu Streit darüber kommen können, ob mit der Erstellung einer Anwaltsgebührenrechnung auf der Grundlage einer solchen Vereinbarung ein Verzicht des Mandanten auf die Geltendmachung weiterer Schadensersatzsansprüche konkludent erklärt worden ist.
Zum Verzicht auf weitere Ansprüche bei Abrechnung nach einer Gebührenvereinbarung:
AG Berlin-Mitte v. 01.04.2003:
Rechnet der Rechtsanwalt des Geschädigten mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers nach Nr. 7 f des DAV-Abkommen ab, so liegt darin ein Erlassvertrag, mit welchem der Geschädigte vorgerichtlich auf weitere Forderungen gegen den Schädiger verzichtet.
OLG Jena v. 12.10.2005:
Wenn nicht eindeutige Begleitumstände den Rückschluss eröffnen, dass der Fall als endgültig abgewickelt angesehen wird und von nicht erledigten Forderungen explizit Abstand genommen wird, ist für die Vermutung, mit der Gebührenabrechnung nach dem DAV-Abkommen sei „der Rest erledigt“ kein Raum.
BGH v. 07.03.2006:
Aus der Tatsache, dass ein Rechtsanwalt nach teilweiser Regulierung eines Verkehrsunfallschadens durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer diesem gegenüber seine Anwaltsgebühren unter Bezugnahme auf das DAV-Abkommen abrechnet, kann nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden, er verzichte zugleich namens seines Mandanten auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche.
OLG Bremen v. 14.03.2006:
Die Abrechnung nach den DAV-Empfehlungen muss nach Treu und Glauben grundsätzlich als Angebot zum Abschluss eines Erlassvertrages verstanden werden, da der Anwalt, der unter Bezugnahme auf die Empfehlungen seine Kosten nach dem Pauschalsatz in Rechnung stellt, damit zum Ausdruck bringt, dass er für seinen Mandanten die vom Versicherer vorgenommene Abrechnung als abschließend akzeptiert.
OLG Celle v. 20.06.2006:
Aus der Tatsache, dass ein Rechtsanwalt nach teilweiser Regulierung eines Verkehrsunfallschadens durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer diesem gegenüber erklärt, dass er die Zahlung als „abschließende Schadensregulierung“ betrachte, und seine Anwaltsgebühren unter Bezugnahme auf das DAV-Abkommen abrechnet, kann nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden, dass er zugleich namens seines Mandanten auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche verzichte. Die konkreten Begleitumstände des Einzelfalles können vielmehr zu dem Ergebnis führen, dass dieses Verhalten kein Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrages darstellt.
BGH v. 21.11.2006:
Stellt ein Rechtsanwalt nach teilweiser Regulierung eines Verkehrsunfallschadens gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer eine Gebührenrechnung "nach Maßgabe des DAV-Abkommens", so kann allein daraus nicht der Schluss gezogen werden, er verzichte namens seines Mandanten auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche.
Amtsgericht Leverkusen v. 21.03.2025:
Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten bei Abtretung an Erfüllung statt; Schätzungsgrundlage BVSK-Honorarbefragung
Landgericht Bonn v. 01.03.2024:
Zur Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Ungeeignetheit neuerer Fraunhofer-Listen als Schätzungsgrundlage
Amtsgericht München v. 09.09.2024:
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Angemessenheit und BVSK-Honorarbefragung als Schätzgrundlage
Amtsgericht Wuppertal v. 08.03.2019:
Zur Unwirksamkeit von Preisvereinbarungen in Sachverständigengutachten nach Verkehrsunfall und zur Schätzung der üblichen Vergütung
Amtsgericht Remscheid v. 21.01.2019:
Zur fehlenden Indizwirkung einer unbezahlten Sachverständigenrechnung und der Intransparenz einer Honorarvereinbarung nach BVSK-Befragung
Amtsgericht Bonn v. 12.10.2018:
Zur Bemessung der Höhe von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall bei Streit über die Angemessenheit
Amtsgericht Wuppertal v. 16.04.2018:
Sachverständigenkosten: Erstattungsfähigkeit bei fehlender Preisvereinbarung und Schätzung der üblichen Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB
Amtsgericht Nettetal v. 12.07.2017:
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall; Berücksichtigung des HB V Korridors und geringfügiger Nebenkostenüberschreitungen
Amtsgericht Krefeld v. 09.05.2017:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall; Bemessung nach BVSK-Honorarbefragung
Landgericht Bonn v. 29.12.2017:
Zur Berechnung der Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste plus 20% Aufschlag
Landgericht Aachen v. 01.02.2016:
Zur Abrechnung von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall bei Forderungsabtretung und Schätzung nach BVSK-Honorarbefragung
OLG Hamm v. 11.01.2021:
Zur Amtspflichtverletzung eines Rentenversicherungsträgers bei Kapitalabfindung von Rentenversicherungsbeiträgen nach Verkehrsunfall
Landgericht München v. 01.04.2022:
Zur Unzumutbarkeit der Verweisung auf eine Online-Versandapotheke bei langjähriger Vertrauensbeziehung zu einer Präsenzapotheke
Amtsgericht Mönchengladbach v. 02.11.2016:
Zum Bestreiten der Eigentümerstellung des Geschädigten nach vorprozessualer Regulierung und Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten.
Landgericht Bochum v. 10.01.2006:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei wirtschaftlichem Totalschaden und Auslegung von Abfindungserklärungen
OLG Düsseldorf v. 24.05.2005:
Anwaltsvergütung bei Verkehrsunfallregulierung: Abrechnung von Differenzbeträgen zwischen Erledigungs- und Gegenstandswert