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Gehwegparken - Parken auf dem Bürgersteig
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 to. dürfen auf Gehwegen parken, wenn dies ausdrücklich durch Zeichen 315 erlaubt ist.
Ob hierdurch gleichzeitig ein Parkverbot auf der Fahrbahn besteht, ist umstritten, wobei herrschende Auffassung in der Rechtsprechung davon ausgeht, dass dies der Fall ist.
Durch entsprechende Gestaltung des Zeichens 315 kann eine bestimmte Art der Aufstellung der Fahrzeug angeordnete werden.
Gliederung:
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Abstellen von Fahrrädern auf dem Gehweg:
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