Fahrerlaubnisthemen
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Fahrverbotsthemen
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Personenschaden
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Radfahrer allgemein
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Radfahrer und Alkohol
Radfahren und Verwaltungsrecht
Gliederung:
Allgemeines:
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Bürgersteig- und Fußgängerzonenparken:
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"Abschleppkosten" für Räder?
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- OVG Lüneburg v. 12.03.2009:
Der Eigentümer eines Fahrrades, der dieses auf einem Bahnhofvorplatz neben zwei mit der Rückenlehne aneinander gestellten Bänken abstellt und es mit einem plastikummantelten Fahrradschloss an der Armlehne einer Bank sichert, muss die Kosten der Ersatzvornahme für ein Entfernen des Fahrrades nicht tragen. Es fehlt insoweit an einer nachhaltigen Beeinträchtigung von Passanten (insbesondere Rollstuhlfahrern) und Bankbenutzern, wenn ausreichend Platz vorhanden ist und keine gravierende Störung verursacht worden ist.
Öffnung von Einbahnstraßen:
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- VG Lüneburg v. 07.06.2007:
Die Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr in der Gegenrichtung kommt nur in Betracht, wenn nach der flächenhaften Radverkehrsplanung die Benutzung der bestimmten Straßenstrecke innerorts erforderlich ist. Orientierungsschwierigkeiten von Besuchern einer fremden Stadt und kleinere Umwege begründen noch nicht die Unzumutbarkeit einer Verkehrsführung für Radfahrer.
Verwaltungsrechtliches Radfahrverbot:
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