Kfz.-Sachverständiger
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Kosten für Kostenanschlag
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Rechtsschutzversicherung
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Sachverständiger
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Sachverständigenkosten
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Schadensersatz
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Schadensminderung
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Schadenspositionen
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Vollkaskoversicherung
Sachverständigenkosten in der Kasko- und Rechtsschutzversicherung
Anders als bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen steht in Voll- oder Teilkaskofällen das Recht der Beauftragung eines Sachverständigen der Fahrzeugversicherung zu; in der Regel werden daher dem Versicherungsnehmer SV-Kosten, die er durch einen eigenmächtigen Auftrag verursacht hat, nicht ersetzt.
Die Rechtsschutzversicherung ersetzt SV-Kosten nur bei Streitigkeiten aus dem Bereich des Vertragsrechtsschutz, nicht bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen, es sei denn es handelt sich beispielsweise um eine unfallanalytisches SV-Gutachten zum Zwecke der Verteidigung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren.
Gliederung:
Vollkaskoversicherung:
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- LG Dortmund v. 08.04.1992:
Die Voll- oder Teilkaskoversicherung muß keine Kosten für einen vom Versicherungsnehmer beauftragten Kfz-Sachverständigen erstatten.
- LG Baden-Baden v. 31.01.1992:
Eine ausnahmsweise Erstattung von SV-Kosten durch den Fahrzeugversicherer kommt dann in Betracht, wenn über das vom Versicherer eingeholte Gutachten Streit entsteht, der dann durch ein eigenes Gutachten zugunsten des Versicherungsnehmers geschlichtet wird.
- BGH v. 29.01.1984:
Die Kfz-Sachverständigenkosten sind bei der Anwendung der Differenztheorie quotenbevorrechtigt.
Rechtsschutzversicherung:
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