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Diebstahl des Fahrzeugs und Haftung bei Schwarzfahrt
Diebstahlsschäden, mit denen sich das Verkehrsrecht beschäftigen muss, entstehen in folgenden hauptsächlichen Fällen:
- das Fahrzeug selbst wird entwendet (hier treten Probleme mit der Fahrzeugversicherung - Teil- bzw. Vollkasko - auf);
- nach einem Unfall ist das Fahrzeug nicht völlig gesichert, sodass Gegenstände aus dem Fzg entwendet werden oder Gegenstände fliegen kollisionsbedingt durch die Gegend und kommen dadurch abhanden (haftet hierfür der Unfallverursacher bzw. seinen Versicherung?);
- ein Fahrzeugdieb oder sonstiger Schwarzfahrer verursacht einen Verkehrsunfall (hat der Geschädigte einen Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Halters?).
Gliederung:
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