Umbaukosten - Umrüstungskosten - Umlackierung - Umlackierung
 

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Fiktive Schadensabrechnung - Personenschaden - Schadensersatzthemen - Schadensersatz - Schadensminderung - Schadenspositionen - Vermehrte Bedürnisse - Versicherungsthemen


Umbaukosten / Umrüstungskosten / Umlackierung


Vielfach entstehen nach einem Unfall, bei dem ein Fahrzeug beschädigt wurde, nicht zu vernachlässigende Kosten dafür, dass vorhandene Ausstattungsgegenstände beispielsweise im Totalschadenfall in das Nachfolgefahrzeug übernommen werden müssen bzw. kostspielige Sonderausstattungen ebenfalls mitrepariert werden müssen, weil sie durch den Unfall beeinträchtigt wurden. Dies kann den Ab- und Wiederanbau von Anhängerkupplungen betreffen, aber auch die Funkgeräteausstattung oder den Taxameter bei Taxis, schließlich aber auch beispielsweise Werbelackierungen und - ausstattungen usw.

In allen diesen Fällen stellt sich u. a. auch die Frage, ob derartige Kosten vom Schädiger auch dann als notwendiger Wiederherstellungsaufwand ersetzt werden müssen, wenn der Geschädigte diese Kosten nur im Wege fiktiver (abstrakter) Schadensberechnung geltend macht, oder ob sie lediglich dann ersetzt werden können, wenn die Wiederherstellung auch tatsächlich durchgeführt und nachgewiesen wird.








Gliederung:



Allgemeines: - nach oben -
  • Umbaukosten als vermehrte Bedürnisse beim Personenschaden

  • KG Berlin v. 26.07.2001:
    Zum ersatzfähigen Schaden eines Unfallgeschädigten gehören auch die Kosten für die Umlackierung des Fahrzeugs, um wieder einen einheitlichen firmenspezifischen Farbton herzustellen. Ebenfalls zum ersatzfähigen Schaden gehören sämtliche nötigen Umbaukosten. Sowohl Umlackierungskosten wie sämtliche Umbaukosten können auch fiktiv abgerechnet werden.




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