Das Verkehrslexikon

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EU-Führerschein und Scheinwohnsitz




Gliederung:


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Allgemeines




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Stichwörter zum Thema EU-Führerschein

Wohnsitzprinzip

Scheinwohnsitz

Amtliche Auskünfte zum Wohnsitz

Gemeinsames Zentrum

Fahrens ohne Fahrerlaubnis

MPU-Erfordernis

Nutzungsuntersagung / Nichtanerkennung

Umschreibung / Umtausch / Verlängerung

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Allgemeines:


OVG Saarlouis v. 03.07.2008:
Ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus dem nach dem Entzug der Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat außerhalb einer Sperrzeit ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein selbst oder anderen vom Antragstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG (EWGRL 439/91) aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war.

VG Weimar v. 27.08.2008:
Die Ablehnung der Anerkennung einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworbenen Fahrerlaubnis ist nur dann möglich, wenn auf der Grundlage von Angaben im Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedsstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs seiner früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedsstaats hatte (im Anschluss an EuGH, Urteile vom 26.06.2008 ([C-334/06, C-335/06 und C-336/06]). Eine Ablehnung der Anerkennung unter Rückgriff auf Unterlagen aus dem Gebiet des Aufnahmemitgliedstaats ist damit ausgeschlossen.

OVG Münster v. 05.02.2009:
Es liegt offenkundig ein Scheinwohnsitz vor, wenn sich aus den auf den eigenen Angaben des Inhabers eines polnischen Führerscheins beruhenden Meldeunterlagen ein durchgängiger Wohnsitz in Deutschland ergibt. Ein Zweitwohnsitz in Polen reicht für das europarechtliche Wohnsitzerfordernis nicht aus. Auch eine polnische Arbeits- und Aufenthaltskarte ändert hieran nichts.

VGH München v. 20.02.2014:
Bei ihrer Bewertung der vom Ausstellermitgliedstaat stammenden Informationen können die nationalen Gerichte insbesondere den etwaigen Umstand berücksichtigen, dass diese Informationen darauf "hinweisen", dass sich der Inhaber des Führerscheins im Gebiet des Ausstellermitgliedstaats nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung des Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen. Zu solchen Hinweisen zählen auch wiedergegebene Mitteilungen eines Zimmervermieters.

VGH München v. 20.05.2015:
Ist in einem polnischen Führerscheindokument eine polnische Adresse eingetragen, enthält aber die amtliche Auskunft des zuständigen polnischen Ministeriums die Angabe, dass über eine Unterkunft, zu persönlichen oder beruflichen Bindungen, Behördenkontakten sowie Eigentumsinteressen nichts bekannt sei, ergeben sich Zweifel an der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes. Ein ordentlicher Wohnsitz setzt eine Unterkunft sowie persönliche oder berufliche Bindungen voraus.

VGH München v. 08.06.2015:
Bei der Beurteilung der Frage, ob der Betreffende seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellungsmitgliedstaat oder im Inland hatte, sind die Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats nicht nur auf die Informationen beschränkt, die sich dem verfahrensgegenständlichen Führerschein entnehmen lassen oder die vom Ausstellungsmitgliedstaat herrühren. Liegen unbestreitbare Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat vor, nach denen die Möglichkeit besteht, dass es sich um einen Scheinwohnsitz handelt, sind alle Umstände, die dem nationalen Gericht in dem anhängigen Verfahren bekannt geworden sind, mit einzubeziehen.

VGH München v. 11.05.2016:
Die Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis ist zu versagen, wenn sich aus Auskünften des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Verbindung mit Inlandserkenntnissen Hinweise ergeben, dass es sich bei dem vom Betroffenen behaupteten Wohnsitz um einen Scheinwohnsitz gehandelt hat. Dies ist u.a. der Fall, wenn unter der vom Betroffenen angegebenen Anschrift mit 6 Wohnungen gleichzeitig 38 deutsche Staatsangehörige gemeldet waren.

Oberverwaltungsgericht NRW v. 25.11.2020:
Zur prüfungsfreien Umschreibung einer serbischen Fahrerlaubnis, die auf einer jugoslawischen Fahrerlaubnis beruht

Verwaltungsgericht Aachen v. 12.05.2020:
Zur Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis, die unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilt worden ist.

BVerwG v. 12.09.2019:
Fortwirken eines Wohnsitzmangels bei Umtausch eines unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilten EU-Führerscheins

Landgericht Arnsberg v. 30.04.2025:
Gültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis bei Wohnsitz in Deutschland zum Erteilungszeitpunkt und Verbotsirrtum

Verwaltungsgericht Münster v. 21.03.2019:
Zur Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 27.01.2016:
Nichtanerkennung einer EU-Fahrerlaubnis bei Wohnsitz im Inland zum Zeitpunkt der Erteilung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 06.07.2026:
Zur Begründung der sofortigen Vollziehung bei fehlender Fahrberechtigung mit ausländischem Führerschein und zur Mitwirkungspflicht beim ordentlichen Wohnsitz

Verwaltungsgericht Münster v. 20.03.2026:
Inlandsgültigkeit ausländischer Fahrerlaubnis: Wohnsitzprinzip und sofortige Vollziehung der Feststellung fehlender Berechtigung

Amtsgericht Essen v. 08.12.2022:
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis: Freiheitsstrafe zur Bewährung, Fahrverbot und Sperrfrist

BayObLG v. 08.11.2024:
Mitteilungspflicht an das Fahreignungsregister bei Anordnen oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Amtsgericht Kempten v. 30.08.2022:
Zur Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Missbrauchs von Ausweispapieren und Bedrohung

Amtsgericht Bünde v. 01.02.2016:
Zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis bei Wohnsitzverstoß und der Tatbestandswirkung nachträglicher Informationen nach § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FeV

Oberverwaltungsgericht NRW v. 09.12.2013:
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis: Wohnsitzerfordernis nach 3. EU-Führerscheinrichtlinie und EuGH-Klärung

BVerwG v. 23.05.2013:
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis für Studenten: Erforderlichkeit eines tatsächlichen Aufenthalts im Ausstellerstaat

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 10.04.2013:
Zur Nichtanerkennung einer EU-Fahrerlaubnis bei fehlendem ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerstaat

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 27.02.2013:
Zur Nichtanerkennung einer EU-Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis im Erteilungszeitpunkt

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 16.04.2012:
Zum Gebrauch einer griechischen EU-Fahrerlaubnis nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt und Wohnsitzzweifeln

Oberverwaltungsgericht NRW v. 30.03.2012:
Aberkennung der Nutzung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland wegen Verstoßes gegen das europarechtliche Wohnsitzerfordernis

Oberverwaltungsgericht NRW v. 22.02.2012:
Zur Umdeutung einer Fahrerlaubnisbeschränkung in einen feststellenden Verwaltungsakt bei ausländischer Fahrerlaubnis und Wohnsitzverstoß

BVerwG v. 28.04.2010:
Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei mangelnder Fahreignung nach MPU-Gutachten

BVerwG v. 25.02.2010:
Zur Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, bei Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis

Oberverwaltungsgericht NRW v. 18.07.2012:
Zur Anerkennung eines EU-Führerscheins bei ordentlichem Wohnsitz im Inland zum Zeitpunkt der Erteilung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 24.04.2009:
Zur Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse bei Wohnsitzverstoß und Fahreignungsmängeln; Verwertbarkeit der MPU

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 06.03.2009:
Aberkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis und fehlendem Eignungsnachweis

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 16.10.2008:
Zur Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis im Ausstellungsstaat (Führerschein-Tourismus)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 08.10.2008:
Zur Gültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis bei Nichteinhaltung der Wohnsitzvoraussetzungen (Führerschein-Tourismus)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 08.09.2008:
Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis bei anfänglicher Nichtberechtigung im Inland und Verstoß gegen Wohnsitzvoraussetzungen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 05.09.2008:
Zur Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis bei fehlendem Wohnsitz im Ausstellungsstaat (Führerschein-Tourismus)

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 23.07.2008:
Zur Nichtanerkennung einer EU-Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip und früherer Entziehung in Deutschland

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 21.07.2008:
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis trotz Zweifeln am Wohnsitzprinzip und nationaler Fahrungeeignetheit

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 04.04.2008:
Aberkennung des Rechts, von einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen bei Führerscheintourismus

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 01.02.2008:
Zur Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, bei Führerscheintourismus

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 22.01.2008:
Zur Aberkennung des Rechts, von einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, bei Führerscheintourismus

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 31.05.2007:
Zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis bei Führerscheintourismus nach Entziehung wegen Alkoholproblematik

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 15.05.2007:
Zur Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, bei Alkoholproblematik und Führerscheintourismus

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 03.04.2007:
Führerscheintourismus: Aberkennung des Rechts, von einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 14.03.2007:
Zur Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, bei Fahreignungszweifeln (Führerscheintourismus)

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße v. 25.05.2011:
Führerschein

Verwaltungsgericht Magdeburg v. 05.02.2010:
Verzicht (Fahrerlaubnis)

VGH München v. 09.07.2018:
Scheinwohnsitz (EU-Führerschein)

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes v. 08.05.2012:
Gemeinsamen Zentrum

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 29.10.2008:
Wohnsitz (EU-Führerschein)

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 03.11.2010:
Fahrerlaubnisentzug

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht v. 16.08.2010:
Strafbarkeit (EU-Führerschein)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 04.05.2011:
Ersatzführerschein

VGH München v. 04.03.2019:
Gemeinsamen Zentrum

Verwaltungsgericht Lüneburg v. 16.10.2019:
Führerschein

VGH München v. 23.11.2020:
Scheinwohnsitz (EU-Führerschein)

Verwaltungsgericht Freiburg v. 03.02.2021:
Wohnsitz (EU-Führerschein)

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 23.06.2023:
Praktische Fahrprüfung

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 07.09.2011:
Blutalkohol

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht v. 20.03.2018:
Scheinwohnsitz (EU-Führerschein)

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken v. 28.08.2017:
Scheinwohnsitz (EU-Führerschein)

Verwaltungsgericht Trier v. 01.09.2015:
Scheinwohnsitz (EU-Führerschein)

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