Rechtsüberholen - Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot - Kolonnenverkehr - rechts schneller als links
 

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Rechtsüberholen


Vom unbedingten Gebot, rechts zu fahren, gibt es nur wenige Ausnahmen; die hauptsächlichsten sind:
  • das erlaubte Rechtsüberholen innerhalb geschlossener Ortschaften bei markierten Fahrstreifen (Ausnahme: innerörtliche Autobahnen);

  • die generellen Ausnahmen, wenn entweder links und rechts sich Fahrzeugkolonnen gebildet haben oder wenn eine Fahrzeugschlange links steht oder höchstens mit 60 km/h fährt.
Daneben gibt es noch weitere Ausnahmefälle.

Grundsätzlich wird unterschieden:
  • das Überholen langsamerer oder verkehrsbedingt haltender Fahrzeuge und

  • das Vorbeifahren an nicht verkehrsbedingt haltenden oder parkenden Fahrzeugen.









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