Personenschaden
-
Schadensersatz
-
Schadensminderung
-
Schadenspositionen
-
Unfalltypen
-
Überholen
-
Versicherungsthemen
Rechtsüberholen
Vom unbedingten Gebot, rechts zu fahren, gibt es nur wenige Ausnahmen; die hauptsächlichsten sind:
- das erlaubte Rechtsüberholen innerhalb geschlossener Ortschaften bei markierten Fahrstreifen (Ausnahme: innerörtliche Autobahnen);
- die generellen Ausnahmen, wenn entweder links und rechts sich Fahrzeugkolonnen gebildet haben oder wenn eine Fahrzeugschlange links steht oder höchstens mit 60 km/h fährt.
Daneben gibt es noch weitere Ausnahmefälle.
Grundsätzlich wird unterschieden:
- das Überholen langsamerer oder verkehrsbedingt haltender Fahrzeuge und
- das Vorbeifahren an nicht verkehrsbedingt haltenden oder parkenden Fahrzeugen.
Gliederung:
Allgemeines:
- nach oben -