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Zivilprozess
Zeugengebühren für Fahrerbenennung durch Autovermietung?
Verschiedentlich machen Autovermietungen gegenüber den Bußgeldstellen einen Anspruch auf eine Zeugenentschädigung geltend, wenn sie auf Anforderung den Fahrzeugmieter bzw. einen Fahrzeugführer aus ihren Unterlagen bekannt geben. Dieser Anspruch wird von einigen Gerichten auch zuerkannt, von anderen Gerichten hingegen abgelehnt (selbst innerhalb des AG Stuttgart entscheiden die Richter unterschiedlich).
Gliederung:
Urteile für Erstattung:
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- AG Neuwied v. 19.12.2003
Einer Autovermietung steht für die Benennung des Fahrzeugmieters gegenüber der Bußgeldstelle eine Zeugenentschädigung in Höhe von 15 € zu
- AG Stuttgart v. 13.01.2004
Für die Bekanntgabe des Mieters bzw. Fzg-Führers steht einer Autovermietung eine Zeugenentschädigung von 15 € zu
Urteile gegen Erstattung:
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