Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Toleranzabzüge beim Messen von qualifizierten Rotlichtverstößen

Toleranzabzüge beim Messen von qualifizierten Rotlichtverstößen




Gliederung:


- Einleitung
-   Weiterführende Links
- Allgemeines
- Rotlichtüberwachungsanlagen
- Weitere Themenbereiche zum Toleranzabzug



Einleitung:


Im Hinblick auf die gewöhnlich schwerwiegenden Folgen eines sog. qualifizierten Rotlichtverstoßes (Regelfahrverbot) sind an die Genauigkeit der Messung der Zeit nach dem Aufleuchten des Rotlichts hohe Anforderungen zu stellen.


Dies gilt insbesondere, wenn die Zeit nicht durch geeichte Geräte festgestellt wird, sondern durch Handmessungen mittels Stoppuhren oder gar durch Mitzählen des Sekundenbereichs.

- nach oben -



Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Rotlichtverstöße

Der Nachweis eines Rotlichtverstoßes

Der Nachweis eines Rotlichtverstoßes durch Schätzungen von Polizeibeamten

Qualifizierter Rotlichtverstoß (länger als 1 Sek. Rot)

Toleranzabzüge beim Messen von qualifizierten Rotlichtverstößen

Rotlichtverstoß und Fahrverbot

Die maßgeblichen Ampeln für den Verkehr auf Sonderfahrstreifen

Rotes Ampellicht / Stoppschild und grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls

- nach oben -



Allgemeines:


KG Berlin v. 18.08.1999:
Wird die Dauer eines Rotlichtverstoßes von Hand mittels einer geeichten Stoppuhr ermittelt, ist zum Ausgleich der Messungenauigkeit ein Toleranzabzug von 0,5 Sekunden vorzunehmen.

AG Konstanz v. 16.02.2011:
Wird ein Rotlichtverstoß durch ein Gerät der Fa. Robot Visual Systems GmbH, Typ: TraffiPhot 111, Fabrik-Nr. 593-030/60104 mit SmartCamera IM; Fabriknr. 25- 06/62688 erfasst, dann handelt es sich um ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren. Zugunsten des Betroffenen wird zunächst der günstigste in Betracht kommende Toleranzwert von insgesamt 0,4 Sekunden abgezogen. Der Toleranzwert bezieht sich auf die Zeit, die vergangen ist vom Überfahren der Haltelinie bis zum Überfahren der Induktionsschleife hinter der Haltelinie. Eine weitere, gerätespezifische Toleranz ist bei dem vorliegenden Messgerät nicht abzuziehen. Der sodann ermittelte Wert von 1,03 Sekunden ist nach unten abzurunden auf den Wert von 1,00 Sekunden.

- nach oben -






Rotlichtüberwachungsanlagen:


OLG Braunschweig v. 02.08.206:
Zu den Erfordernissen eines Toleranzabzuges bei Rotlichtüberwachungsanlagen:

Alle spätestens seit Januar 2004 von der PTB zugelassenen Rotlichtüberwachungsanlagen müssen die dem Betroffenen vorwerfbare Rotzeit automatisch ermitteln, ohne dass vom angezeigten Messwert Toleranzen zu subtrahieren sind. Dies gilt für folgende Anlagen (Stand: 24.04.2006):

Hierbei handelt es sich um folgenden Anlagen (Stand: 24.04.2006):

Zulassungsinhaber: Gerätetyp
   
ROBOT Visual Systems GmbH MULTANOVA MultaStar RLÜ
ROBOT Visual Systems GmbH MULTANOVA MultaStar-Kombi (kombiniert mit Geschwindigkeitsüberwachung)
ROBOT Visual Systems GmbH MULTANOVA MultaStar C (kombiniert mit Geschwindigkeitsüberwachung)
Gatsometer BV TC RG-1 (kombiniert mit Geschwindigkeitsüberwachung)
TRAFCOM COMMERCIAL DiVAR ENTERPRISES INC (nach Kenntnis der PTB wird dieses Gerät nicht mehr eingesetzt)

Bei allen anderen (früher zugelassenen) Geräten ist diejenige Fahrzeit von der angezeigten Rotzeit zu subtrahieren, die das gemessene Fahrzeug vom Überfahren der Haltelinie bis zu der Position benötigte, die auf dem (ersten) Messfoto abgebildet ist (mit Möglichkeiten zur Berechnung der zu subtrahierenden Fahrzeit).

Dies betrifft folgende Geräte:

Zulassungsinhaber: Gerätetyp
   
eso GmbH RK 3.0 bzw. RK 3.1
Gatsometer BV RLC 36 msf
Alex Jacknau 9052 VKÜ Rotlicht
Alex Jacknau Rotlichtüberwachungsanlage 2000 VKÜ RG-Control
ROBOT Visual Systems GmbH TRAFFIPAX TraffiPhot III
AD-Elektronik GmbH KA1 (nach Kenntnis der PTB wird dieses Gerät nicht mehr eingesetzt)


Nur bei den nachfolgenden drei Geräten ist zusätzlich zu dem unter Ziffer 2. beschriebenen Abzug noch eine weitere - gerätespezifische - Toleranz von 0,2 Sekunden zu berücksichtigen:

Zulassungsinhaber: Gerätetyp
   
ROBOT Visual Systems GmbH TRAFFIPAX TraffiPhot II
TRUVELO Deutschland Rotlicht-Überwachungsanlage (zusätzliche Version kombiniert mit Geschwindigkeitsüberwachung)
Multanova AG MULTAFOT

- nach oben -





Weitere Themenbereiche zum Toleranzabzug:


Toleranzabzüge allgemein

Toleranzabzüge bei standardisierten Messverfahren zur Feststellung von Abstandsverstößen

Toleranzabzüge bei standardisierten Messverfahren zur Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen

- nach oben -



Datenschutz    Impressum