- | Gesetzliche Haftpflichtversicherung |
- | Teilkasko- bzw. Fahrzeugteileversicherung |
- | Insassen-Unfallversicherung |
"Der Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder - wenn der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird - eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses aufgewendet werden muss" |