Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Geschwindigkeit und Geschwindigkeitsverstöße im Zivilrecht - Strafrecht - Ordnungswidrigkeitenrecht

Geschwindigkeit und Geschwindigkeitsverstöße im Zivilrecht - Strafrecht - Ordnungswidrigkeitenrecht




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Geschwindigkeit auf Fahrstreifen mit Dauerrotlichtkreuz



Einleitung:


Zu hohe Geschwindigkeit gilt als eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle.

Unabhängig von einer angeordneten oder gesetzlich geltenden Höchstgeschwindigkeit wird in der Praxis das sog. Sichtfahrgebot viel zu wenig beachtet: Danach darf jeweils unter Berücksichtigung aller Fahrtumstände nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der sichtbaren Fahrstrecke jederzeit angehalten werden kann.


Neben den Folgen zu schnellen Fahrens im Bereich der Ordnungswidrigkeiten spielt festgestellte überhöhte Geschwindigkeit im Zivilrecht bei der Regulierung von Unfallschäden eine bedeutende Rolle.

Geschwindigkeitsverstöße im Ordnungswidrigkeitenrecht

Fahrgeschwindigkeit und zivilrechtliche Haftung

Geschwindigkeit im Polizei- und Verwaltungsrecht

- nach oben -






Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit

Geschwindigkeit und Geschwindigkeitsverstöße im Zivilrecht - Strafrecht - Ordnungswidrigkeitenrecht

Bremsweg und Anhalteweg eines Fahrzeugs

Die Berechnung des Brems- und Anhalteweges eines Fahrzeugs

Verkehrstechnik

Geschwindigkeitsmessungen allgemein

Geschwindigkeitsfeststellungen mit standardisierten Messverfahren

Zur Verwertung des Geständnisses des Betroffenen bei Verurteilungen wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes

Streckenverbote

Geschwindigkeit im Polizei- und Verwaltungsrecht

- nach oben -






Allgemeines:


BVerwG v. 21.01.1999:
Ist davon auszugehen, dass die auf einem bestimmten Streckenabschnitt - im Gegensatz zu benachbarten Abschnitten - beobachtete deutlich erhöhte Unfallhäufigkeit auf eine erhöhte Verkehrsdichte zurückzuführen war, welcher die Verkehrsteilnehmer nicht mit entsprechend herabgesetzten Geschwindigkeiten entsprochen hatten, dann ist die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung für diesen Abschnitt rechtmäßig.

BVerwG v. 05.04.2001:
Die Vorschrift des § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO stellt seit jeher die Rechtsgrundlage für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen dar. Entsprechende Anordnungen sind rechtmäßig, wenn eine Gefahrenlage vorliegt, die auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum erheblich übersteigt.

OLG Brandenburg v. 28.05.2013:
Wird ein Verkehrszeichen zur Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durch das Zusatzzeichen "Mo - Fr, 6 - 18.00 h" ergänzt, so gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auch dann, wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Wochentag fällt.

- nach oben -





Geschwindigkeit auf Fahrstreifen mit Dauerrotlichtkreuz:


OLG Braunschweig v. 27.05.2014:
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung (§ 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Zeichen 274 der Anlage 2), die lediglich für die linke Fahrspur angeordnet ist, regelt die zulässige Geschwindigkeit nicht auf den benachbarten Fahrspuren, für die ein Fahrstreifenbenutzungsverbot im Sinne des § 37 Abs. 3 Satz 2 StVO ("rote gekreuzte Schrägbalken") gilt.

- nach oben -







Datenschutz    Impressum