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Alkohol - Atemalkohol - Drogen - Fahrerlaubnis - Fahrlässigkeit - Fahrverbot - Fahrzeugführerhaftung - Fahrzeugführerpflichten - Fahrzeughalter - Gefährdungshaftung - Haftung - Kennzeichenanzeige - Kfz-Versicherung - Nachtrunk - Obliegenheitsverletzung - Radarfoto - Schadensersatz - Schuhwerk - Sekundenschlaf - Straßenverkehrsgefährdung - Treibstoffmangel - Vorsatz - Unfallflucht - Unfalltypen - Vollkaskoversicherung FahrzeugführerFahrzeuge sind alle Fahrzeuge, nicht nur Kraftfahrzeuge. Fahrzeugführer ist daher jeder, der ein Fahrzeug lenkt (Ausnahme: ein Fußgänger, der ein Handfahrzeug führt; auch die in § 24 StVO genannten Fortbewegungsmittel und Kinderspielzeuge sind keine Fahrzeuge). § 23 StVO fixiert im wesentlichen die Pflichten eines Fahrzeugführers, die über die in der StVO und der StVZO niedergelegten Verhaltensmaßregeln im Verkehr hinausgehen; daß ein Fahrzeugführer fahrtüchtig sein muß, folgt aus § 2 Fahrerlaubnisverordnung. Für die Haftung des Fahrzeugführers für Schäden, die er im Straßenverkehr verursacht, ist in § 18 StVG eine besondere gesetzliche - allerdings widerlegbare - Verschuldensvermutung geschaffen worden. Für die Strafbarkeit ist es oft von Bedeutung, ob überhaupt ein "Führen" des Fahrzeugs vorgelegen hat. Gliederung:
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