Das Verkehrslexikon

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Liegenbleiben infolge von Treibstoffmangel

Liegenbleiben infolge von Treibstoffmangel




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
- Bußgeld- und Strafbereich
- Vollkaskoversicherung
- Sonstiges



Einleitung:


Der Kfz-Führer ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt und während deren Verlauf darauf zu achten, dass er stets über genügend Treibstoff verfügt, um das gewünschte Ziel auch ohne unterwegs liegen zu bleiben erreichen zu können.


Eine Verletzung dieser sich aus § 23 StVG ergebenden Pflicht hat sowohl haftungs- und versicherungsrechtliche wie auch bußgeld- oder gar strafrechtliche Folgen.

Siehe im übrigen allgemein:
Liegenbleiben von Fahrzeugen - Warnung des übrigen Verkehrs

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Auffahrunfälle

Liegenbleiben infolge von Treibstoffmangel

Auffahren auf unbeleuchtete Hindernisse oder Fahrzeuge bei Dunkelheit

Fahrzeugbeleuchtung / Fahren ohne Licht / unbeleuchtete Hindernisse

Liegenbleiben von Fahrzeugen - Warnung des übrigen Verkehrs

Unfallhelfer - Pannenhelfer - Hilfe am Unfallort

Seitenstreifen - Standspur

Warndreieck

Grobe Fahrlässigkeit durch Betanken mit falschem Kraftstoff

Tankstelle / Tankstellengelände

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Bußgeld- und Strafbereich:


OLG Düsseldorf v. 30.12.1999:
Eine - objektive - Pflichtverletzung im Sinne des StVO § 23 Abs 1 S 2 liegt vor, wenn der Fahrzeugführer das Kraftfahrzeug in Betrieb nimmt, ohne sich zuvor davon überzeugt zu haben, dass im Fahrzeugtank genügend Treibstoff vorhanden ist, um die in Aussicht genommene Fahrstrecke zu bewältigen, und wenn das Fahrzeug wegen Treibstoffmangels in verkehrsgefährdender Weise, etwa auf der Autobahn, liegen bleibt. In subjektiver Hinsicht erfordert der Vorwurf einer solchen Pflichtwidrigkeit allerdings, dass der Fahrzeugführer bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt den vorzeitigen Verbrauch des vorhandenen Treibstoffs und das Liegenbleiben des Fahrzeugs unter verkehrsgefährdenden Umständen vorhersehen konnte und musste

OLG Karlsruhe v. 19.02.1975:
Der Umstand allein, daß unterwegs der Treibstoff ausgeht, hat nicht zur Folge, daß das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ausgerüstet ist. Voraussehbarkeit des Auffahrens eines anderen Kraftwagens auf das liegengebliebene Fahrzeug.

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Vollkaskoversicherung:


OLG Hamm v. 17.06.1993:
Das Liegenbleiben auf der Autobahn infolge Treibstoffmangels kann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit begründen.

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Sonstiges:


Grobe Fahrlässigkeit durch Betanken mit falschem Kraftstoff

Tankstelle / Tankstellengelände

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