Das Verkehrslexikon

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Parkverbote und -erlaubnisse an Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Parkverbote und -erlaubnisse an Ladestationen für Elektrofahrzeuge




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Private Ladestationen



Einleitung:


Ab 26.09.2015 können Halter von Elektrofahrzeugen ein neues Nummernschild beantragen.


Sie können dann von der durch das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) eingeführten Privilegierung beim Parken und bei der Benutzung von Sonderfahrstreifen Gebrauch machen.

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Weiterführende Links:


Elektrofahrzeuge

Ladestationen für E-Fahrzeuge

Elektro-Zweiräder - Pedelec - Segway - E-Bike - E-Scooter - E-Roller

Stichwörter zum Thema Halten und Parken

Private Abschleppkosten - privates Falschparken - Besitzstörung

Verkehrszeichen zum Halten und Parken Verkehrszeichen - Verkehrsschilder - Verkehrseinrichtungen

Zusatzzeichen - Zusatzschilder

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Allgemeines:


OLG Köln v. 12.12.2013:
Sofern sie hinreichend klar sind, können Zusatzschilder bzw. Zusatzzeichen beliebige Anordnungen durch Zeichen oder Aufschriften enthalten. Das Zusatzzeichen "Elektrofahrzeug während des Ladevorgangs" zum Zeichen 314 stellt eine wirksame Beschränkung der Parkerlaubnis auf eine bestimmte Fahrzeugart dar.

OLG Hamm v. 27.05.2014:
Der Beschilderung in Gestalt einer blauen Tafel mit weißem "P" sowie weißer Zusatztafel mit schwarzer Aufschrift "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" ist die Bedeutung eines Parkverbotes für andere Fahrzeuge beizumessen. Der Erlass eines solchen Verbotes ist ein Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung.

AG Lüdinghausen v. 15.06.2015:
Ein Verstoß gegen ein nicht auf gesetzlicher Grundlage beschildertes Parkverbot durch erfundenes Zusatzschild "Elektrofahrzeuge" stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, weil es sich hierbei nicht um eine Anordnung aufgrund einer Rechtsverordnung i.S.d. § 24 StVG handelt.

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Private Ladestationen:


Private Abschleppkosten - privates Falschparken - Besitzstörung

AG Berlin-Charlottenburg v. 16.11.2016:
Wird ein Elektrofahrzeug in einer Privatstraße ohne Ladekabelanschluss vor einer Ladestation geparkt, die mit dem Zusatz „Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ und „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“ versehen ist, stellt sich dies als verbotene Eigenmacht dar, die das privat veranlasste Abschleppen rechtfertigt.

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