Akteneinsicht
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Anwaltskosten
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Erledigungsbeitrag
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Hebegebühr
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Notwendige Auslagen
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OWi-Gebühren
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Rahmengebühren
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Rechtsschutzversicherung
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Vergleichsgebühr
Rechtsanwaltsgebühren in Straf- und Bußgeldsachen
Für Aufträge ab dem 01.07.2004 werden die Gebühren nicht mehr nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) berechnet, sondern nach dem neugeschaffenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV-RVG).
Die Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen sind
Rahmengebühren.
Gliederung:
Strafverfahren und anschließendes OWi-Verfahren:
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Erstattung der notwendigen Auslagen:
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Sonstiges:
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