Rechtsanwaltsvergütung in Straf- und Bußgeldsachen - Anwaltshonorar bei Ordnungswidrigkeiten
 

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Rechtsanwaltsgebühren in Straf- und Bußgeldsachen


Für Aufträge ab dem 01.07.2004 werden die Gebühren nicht mehr nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) berechnet, sondern nach dem neugeschaffenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV-RVG).

Die Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen sind Rahmengebühren.








Gliederung:



Strafverfahren und anschließendes OWi-Verfahren: - nach oben -


Erstattung der notwendigen Auslagen: - nach oben -


Sonstiges: - nach oben -