Das Verkehrslexikon

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Der Sachverständigenbeweis in den verschiedenen Verfahrensarten

Der Sachverständigenbeweis in den verschiedenen Verfahrensarten




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Attest
-   Ablehnung / Befangenheit eines Sachverständigen
-   Zivilverfahren
-   Straf- und OWi-Verfahren
-   Verwaltungsverfahren
-   Vorschusszahlung für die SV-Entschädigung
-   Ordnungsmittel
-   SV-Kosten in der Kostenfestsetzung



Einleitung:


Der Sachverständige ist ein Helfer des Gerichts, wenn diesem die eigenen Sach- und Fachkenntnis zur Beurteilung eines Sachverhalts fehlt. In Fällen fehlender eigener Sachkunde muss ein Sachverständigengutachten sogar von Amts wegen eingeholt werden, wenn anders das Gericht einen Sachverhalt unabhängig vom Parteienstreit nicht abschließend beurteilen kann.

Etwaige angenommene eigene Sachkunde muss das Gericht für die Rechtsmittelinstanz nachvollziehbar darlegen.


Wird ein Beweisantrag einer Partei unberechtigt übergangen, stellt dies einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der eine Zurückverweisung rechtfertigt, wenn anders eine umfangreiche Beweisaufnahme in der höheren Instanz nachgeholt werden müsste.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Sachverständigen-Gutachten

Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen in der Unfallschadenregulierung

Sachverständigenkosten in der Kasko- und Rechtsschutzversicherung

Sachverständigenkosten

Zur Kostenerstattung für Privatgutachten, die während eines Verfahrens beauftragt wurden

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Attest:


BVerwG v. 11.09.2007:
Zur Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrags, der das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen posttraumatischen Belastungsstörung zum Gegenstand hat, gehört regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attests, aus dem sich nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage der Arzt zu seiner Diagnose gelangt ist und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt.

OVG Münster v. 02.02.2017:
Zu den Anforderungen an die Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrags - hier: im Falle des "vorläufigen Charakters" eines Attestes.

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Ablehnung / Befangenheit eines Sachverständigen:


Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit

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Zivilverfahren:


Der Sachverständigenbeweis im Zivilverfahren

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Straf- und OWi-Verfahren:


Der Sachverständigenbeweis im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Verwaltungsverfahren - Verwaltungsstreitverfahren:


Der Sachverständigenbeweis im Vewaltungsstreitigkeiten

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Vorschusszahlung für die SV-Entschädigung:


Vorschusszahlungen für Zeugen oder Sachverständige

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Ordnungsmittel:


OLG Koblenz v. 20.01.2014:
Gemäß § 411 Abs. 2 ZPO kann das Gericht gegen den Sachverständigen ein Ordnungsgeld festsetzen, wenn der Sachverständige die gemäß § 411 Abs. 1 ZPO gesetzte Frist zur Vorlage des Gutachtens versäumt hat. § 411 Abs. 2 Satz 3 ZPO verlangt, dass das Ordnungsgeld vorher unter Setzung einer Nachfrist angedroht wurde. Dies soll erst nach Rückfrage beim Sachverständigen erfolgen, verbunden mit dem Hinweis auf die Haftung für Schäden bei Verfahrensverzögerung. Für Schäden durch eine leichtfertige, Nachteile für die Prozessbeteiligten billigend in Kauf nehmende Gutachtensverzögerung haftet der Sachverständige unter Umständen neben dem das Beschleunigungsgebot verletzende Gericht. Die Verhängung eines Ordnungsgeldes kommt nicht in Betracht, wenn der Sachverständige trotz mehrfach gewährter Nachfristsetzung sich für seine verspätete Vorlage des Gutachtens im Hinblick auf die Aufarbeitung von Rückständen ausreichend entschuldigt hat.

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SV-Kosten in der Kostenfestsetzung:


SV-Kosten und Kostenfestsetzung

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