Unfallanalyse - unfallanalytische Sachverständigengutachten
 

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Unfallanalyse - unfallanalytische Sachverständigengutachten









Gliederung:



Allgemeines: - nach oben -
  • Colliseum - eine unfallanalytische Wiki-Wissensdatenbank

  • Unfallanalyse Berlin (unfallanalytisches SV-Büro Prof. Dr. Hartmut Rau und andere)

  • Unfallanalyse Berlin (unfallanalytisches SV-Büro Prof. Dr. Hartmut Rau und andere) - Interpretation von Unfallspuren

  • OLG Düsseldorf v. 05.10.2010:
    Der Nachweis eines Unfallbetruges kann durch ein unfallanalytischen Gutachten geführt werden, aus dem sich Auffälligkeiten ergeben, die für eine manipulative Unfallverursachung sprechen. Voraussetzung für eine gerichtliche Überzeugungsbildung dahingehend, dass ein bestimmtes Unfallereignis manipuliert ist, ist keine mathematisch lückenlose Gewissheit, die bei einem Indizienbeweis ohnehin kaum zu erlangen ist. Vielmehr reicht ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, welcher Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen.

  • OLG München v. 17.12.2010:
    Eine an sich angezeigte, jedoch unterbliebene Beweiserhebung durch ein unfallanalytisches Sachverständigengutachtens bei Kollision eines Kfz mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger bei Dunkelheit stellt einen erheblichen Verfahrensmangel dar und führt zur Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Berufungsgericht. Bei der Beauftragung des Sachverständigen müssen diesem gemäß § 404 a III ZPO vorgegeben werden, wovon er nach der Beweiswürdigung der Angaben der Parteien und Zeugen für das Gutachten auszugehen hat.

  • KG Berlin v. 14.02.2011:
    Das Übergehen des Beweisangebotes "Sachverständigengutachten" stellt jedenfalls dann einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, wenn dem Beweisangebot ein konkreter Tatsachenvortrag zugrunde liegt, das Beweisangebot damit nicht der Ausforschung von Tatsachen dient und die Partei ihre Behauptungen nicht "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt hat. Ein solches Übergehen des Beweisangebotes "Sachverständigengutachten" rechtfertigt eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an die erste Instanz jedenfalls dann, wenn neben der Einholung des Sachverständigengutachtens ein Zeuge zu vernehmen ist und die Parteien anzuhören sind.




Kostenerstattung für vorgerichtliches Gutachten: - nach oben -
  • OLG Schleswig v. 12.08.2004:
    Zwar sind gemäß § 7 StVG a.F. i.V. mit § 249 BGB vom Schädiger grundsätzlich auch die Kosten von Sachverständigengutachten zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Dabei kann offen bleiben, ob davon unfallanalytische Gutachten, die in einem Rechtsstreit ggf. sogar von Amts wegen gemäß § 144 ZPO einzuholen sind, überhaupt erfasst werden. Jedenfalls besteht kein Ersatzanspruch, wenn das unfallanalytische Gutachten nicht im Hinblick auf einen konkreten Rechtsstreit in Auftrag gegeben wurde.




Kostenerstattung an gegnerischen Haftpflichtversicherer: - nach oben -
  • BGH v. 14.10.2008:
    Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen kann auch dann bestehen, wenn bei Erteilung des Gutachtensauftrags ausreichende Anhaltspunkte für einen versuchten Versicherungsbetrug gegeben waren und das im Einzelnen nicht angegriffene Gutachten aufzeigt, dass Ersatz von Schäden begehrt wurde, die durch den Unfall nicht entstanden sein können.

  • BGH v. 18.11.2008:
    Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen kann auch dann bestehen, wenn bei Erteilung des Gutachtenauftrags ausreichende Anhaltspunkte für einen versuchten Versicherungsbetrug gegeben waren und das im Einzelnen nicht angegriffene Gutachten aufzeigt, dass Ersatz von Schäden begehrt wurde, die durch den Unfall nicht entstanden sein können (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 14. Oktober 2008, VI ZB 16/08).