Das Verkehrslexikon

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Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren - Beweisverwertungsverbote - Beweiserhebungsverbote - Blutentnahme - Röntgen - Abführmittel - Laxativum

Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren




Gliederung:


- Allgemeines
- Verfassungsrechtsprechung
- Beschuldigtenvernehmungen - Belehrungen
- Blutentnahme ohne richterliche Anordnung
- Atemalkoholtest
- Fernwirkung von unverwertbaren Beweisergebnissen
- Mautdatenverwertung
- Messdatenauswertung durch Privatfirmen
- Telefongespräch
- Tilgungsreife Eintragungen
- Überladungsmessungen
- Vernehmungsprotokolle, Vermerke
- Videoaufzeichnungen
- Wartezeitunterschreitung bei Atemalkoholtest
- Zeugenaussagen
- Zufallsfund
- Zwangsröntgen und Verabreichung von Abführmitteln
- Sonstige Einzelfälle



Weiterführende Links:


Die Verwertungsverbote in den verschiedenen Verfahrensarten

Die Tilgungsfristen im Verkehrszentralregister und die Verwertung von Voreintragungen während der Überliegefrist

Die Tilgungsfristen im Verkehrszentralregister und die Verwertung von Voreintragungen während der Überliegefrist

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Allgemeines:


BGH v. 17.10.1983:
Es ist nicht zulässig, die kommissarische Zeugenvernehmung einer Vertrauensperson der Polizei gegen den Willen des Verteidigers in dessen Abwesenheit durchzuführen, weil die oberste Dienstbehörde den Zeugen aus Sorge vor dessen Enttarnung nur unter dieser Voraussetzung freigibt (verdeckte Ermittlungen).

BGH v. 27.09.1989:
Kein Verwertungsverbot bei ungefragten Spontanäußerungen

BGH v. 31.05.1990:
Es steht im pflichtgemäßen Ermessen der Strafverfolgungsbehörde, wann sie von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergeht; maßgeblich hierfür ist die Stärke des Tatverdachts.

BGH v. 13.05.1996:
Hat eine Privatperson auf Veranlassung der Ermittlungsbehörden mit dem Tatverdächtigen ohne Aufdeckung der Ermittlungsabsicht ein auf die Erlangung von Angaben zum Untersuchungsgegenstand gerichtetes Gespräch geführt, so darf der Inhalt des Gesprächs im Zeugenbeweis jedenfalls dann verwertet werden, wenn es um die Aufklärung einer Straftat von erheblicher Bedeutung geht und die Erforschung des Sachverhalts unter Einsatz anderer Ermittlungsmethoden erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert gewesen wäre.

BGH v. 14.06.2005:
Keine Verwertung einer ohne vorherige Belehrung freiwillig übersandten Fax-Aussage

OLG Karlsruhe v. 18.11.1993:
Zum Zeitpunkt der Belehrung über ein Auskunftsverweigerungsrecht bei einer Kennzeichenanzeige

OLG Karlsruhe v. 08.08.2005:
Eine Berücksichtigung von Voreintragungen im Verkehrszentralregister zum Nachteil des Betroffenen setzt voraus, dass die dort eingetragenen Verstöße vor der neu zu ahndenden Tat begangen wurden und dem Betroffenen die gegen ihn deshalb anhängigen Bußgeldverfahren auch bekannt waren.

OLG Frankfurt am Main v. 29.07.2011:
Die Frage, ob ein Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht, ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (vergleiche BGH, Urteile vom 18. April 2007, 5 StR 546/06, sowie vom 11. November 1990, 3 StR 181/98).

BGH v. 02.11.2011:
In der Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium liegt keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO.

VG Saarlouis v. 09.12.2020:
Strafrechtliche bzw. ordnungswidrigkeitsrechtliche Beweisverwertungsverbote sind im Straßenverkehrsrecht wegen des völlig anderen Gesetzeszwecks grundsätzlich unbeachtlich (ganz h.M.).

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Verfassungsrechtsprechung:


BGH v. 27.02.1992:
Ist der Vernehmung des Beschuldigten durch einen Beamten des Polizeidienstes nicht der Hinweis vorausgegangen, dass es dem Beschuldigten freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, so dürfen Äußerungen, die der Beschuldigte in dieser Vernehmung gemacht hat, nicht verwertet werden, es sei denn, wenn feststeht, dass der Beschuldigte sein Recht zu schweigen ohne Belehrung gekannt hat.

BVerfG v. 20.05.2011:
Die Verwendung von Videoaufzeichnungen zum Nachweis eines Abstandsverstoßes berührt nicht den absoluten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung eines Kfz-Führers oder dessen enge Privatsphäre berührt. Ein Kfz-Führer setzt sich vielmehr durch seine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer und auch der Kontrolle seines Verhaltens im Straßenverkehr durch die Polizei aus. Hinzu kommt, dass der aufgezeichnete und festgehaltene Lebenssachverhalt des Beschwerdeführers auf einen sehr kurzen Zeitraum begrenzt ist. Der Verwertung von Videoaufzeichnungen steht auch der Beschluss des BVerfG vom 11.08.2009 - 2 BvR 941/08 - nicht entgegen. Dort hat das Bundesverfassungsgericht lediglich ausgeführt, dass es möglich erscheint, "dass die Fachgerichte einen Rechtsverstoß annehmen, der ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht". Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers lässt sich daraus nicht ableiten, das Bundesverfassungsgericht habe zwingend die Unverwertbarkeit der ohne Ermächtigungsgrundlage angefertigten Videoaufnahmen angeordnet. Vielmehr hat die Kammer in dem damaligen Beschluss ausdrücklich festgestellt, ob aus dem Fehlen einer gesetzlichen Befugnis für die Videoaufzeichnung ein Beweisve

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Beschuldigtenvernehmungen - Belehrungen:


Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht

BGH v. 27.02.1992:
Ist der Vernehmung des Beschuldigten durch einen Beamten des Polizeidienstes nicht der Hinweis vorausgegangen, dass es dem Beschuldigten freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, so dürfen Äußerungen, die der Beschuldigte in dieser Vernehmung gemacht hat, nicht verwertet werden, es sei denn, wenn feststeht, dass der Beschuldigte sein Recht zu schweigen ohne Belehrung gekannt hat.

OLG Karlsruhe v. 04.08.2004:
Ein pauschales Bestreiten eines Tatvorwurfs stellt keine Mitwirkung an der Sachaufklärung dar, so dass eine solche Äußerung noch als Schweigen des Angeklagten und nicht als eine Teileinlassung zu verstehen ist und deshalb nicht zu seinem Nachteil verwertet werden darf

BayObLG v. 02.11.2004:
Zur Abgrenzung einer nur informatorischen Anhörung von einer Beschuldigtenvernehmung

BGH v. 27.02.2007:
Das Gericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die schriftliche Einlassung eines Angeklagten als Urkunde zu verlesen, da seine mündliche Vernehmung nicht durch die gerichtliche Verlesung einer schriftlichen Erklärung ersetzt werden kann; denn nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO erfolgt die Vernehmung eines Angeklagten zur Sache nach Maßgabe des § 136 Abs. 2 StPO, also grundsätzlich durch mündliche Befragung und mündliche Antworten.

BGH v. 03.07.2007:
Allein die Belehrung des Angeklagten dahingehend, bei der Polizei überhaupt nichts sagen zu müssen, und gemäß § 55 Abs. 2, § 163a Abs. 5 StPO dahingehend, jedenfalls keine Angaben machen zu müssen, die ihn belasten könnten, kann in aller Regel die gebotene Belehrung über das vollumfängliche Aussageverweigerungsrecht nicht ersetzen. Hinzu kommt, dass diese Belehrungen - anders als die Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO - keinen Hinweis auf das Recht zur Verteidigerkonsultation enthalten. Eine qualifizierte Belehrung mit dem Hinweis auf die Unverwertbarkeit früherer ohne Beschuldigtenbelehrung als Zeuge gemachter Angaben dient in erster Linie der Heilung von Verstößen gegen Belehrungspflichten. War nämlich der Vernommene rechtsfehlerhaft nicht als Beschuldigter belehrt worden und erfolgt bei einer späteren Beschuldigtenvernehmung auch ein Hinweis auf die Unverwertbarkeit seiner früheren Aussage, ist diese frühere Aussage gleichwohl verwertbar, soweit er sie nach dem Hinweis - gegebenenfalls pauschal - bestätigt. Ist ein Beschuldigter gemäß § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO belehrt, nicht jedoch über die Unverwertbarkeit früherer Aussagen, so hat der Verstoß hinsichtlich der anschließenden Aussage jedenfalls kein Gewicht, das dem Gewicht eines Verstoßes gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO entspräche. Wie der Bundesgerichtshof bereits im Zusammenhang mit anderen in ihrem Gewicht hinter einem Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO zurückbleibenden Fehlern der Vernehmenden bei Beschuldigtenvernehmungen entschieden hat, ist dann die Verwertbarkeit der Aussage durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln.

BGH v. 18.12.2008:
Wird ein Tatverdächtiger zunächst zu Unrecht als Zeuge vernommen, so ist er wegen des Belehrungsverstoßes (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO) bei Beginn der nachfolgenden Vernehmung als Beschuldigter auf die Nichtverwertbarkeit der früheren Angaben hinzuweisen ("qualifizierte" Belehrung). Unterbleibt die "qualifizierte" Belehrung, sind trotz rechtzeitigen Widerspruchs die nach der Belehrung als Beschuldigter gemachten Angaben nach Maßgabe einer Abwägung im Einzelfall verwertbar.

OLG Zweibrücken v. 16.08.2010:
Es begründet keine Verletzung des Verfahrensrechts, dass das Amtsgericht auch die vor der Beschuldigtenbelehrung gefallene Äußerung des Betroffenen verwertet hat, er sei mit dem Auto zu einer polizeilichen Befragung gefahren. Es ist zwar anerkannt, dass der Verstoß gegen die Belehrungspflicht bei der ersten Vernehmung des Beschuldigten durch die Polizei grundsätzlich ein Verwertungsverbot nach sich zieht. Dabei wird aber davon ausgegangen, dass nicht jeder unbestimmte Tatverdacht bereits die Beschuldigteneigenschaft begründet mit der Folge einer entsprechenden Belehrungspflicht; vielmehr kommt es auf die Stärke des Verdachts an. Es obliegt der Strafverfolgungsbehörde, nach pflichtgemäßer Beurteilung darüber zu befinden, ob dieser sich bereits so verdichtet hat, dass die vernommene Person ernstlich als Täter oder Beteiligter der untersuchten Straftat in Betracht kommt und demzufolge zunächst zu belehren ist.

OLG Nürnberg v. 04.07.2013:
Wird der Halter eines Kraftfahrzeuges, auf den sich der Tatverdacht einer Unfallflucht verdichtet hat, vor seiner Befragung durch den vernehmenden Polizeibeamten nicht als Beschuldigter belehrt, wird der Schutzzweck des Belehrungsgebots nicht gewahrt. Aus der Verletzung der Belehrungspflicht ergibt sich ein Beweisverwertungsverbot.

LG Hannover v. 23.01.2017
Einem Angeklagten ist ein Pflichtverteidiger wegen Schwierigkeit der Rechtslage auch dann zu bestellen, wenn sich Fragestellungen aufdrängen, ob eine Beweisergebnis einem Verwertungsverbot unterliegt (Anschluss OLG Brandenburg, 26. Januar 2009, 1 Ws 7/09, NJW 2009, 1287). - In einem Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht ist dies der Fall, wenn die Frage in Rede steht, ob Angaben des Angeklagten gegenüber einem Polizeibeamten verwertet werden können, obgleich er von dem Vernehmungsbeamten nicht als Beschuldigter belehrt worden ist. Zur Ausrichtung der Verteidigungsstrategie ist eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob ein Berufen auf ein Beweisverwertungsverbot verfahrenstaktisch sinnvoll ist, unerlässlich und für den juristisch nicht vorgebildeten Angeklagten nur nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt zu beantworten. Fernerhin können die insofern relevanten Rechtsfragen regelmäßig nur nach vollständiger Aktenkenntnis geprüft werden.

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Blutentnahme ohne richterliche Anordnung:


Zwangsweise Blutentnahme und Blutprobe

OLG Brandenburg v. 26.01.2009:
Die Rechtslage ist schwierig im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO, wenn es bei der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf die Entscheidung nicht ausgetragener Rechtsfragen (hier: Verwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Verletzung des Richtervorbehalts) ankommt.

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Atemalkoholtest:


AG Frankfurt am Main v. 18.01.2010:
Die Teilnahme an der Messung der Atemalkoholkonzentration mit einem Atemalkoholmessgerät kann nicht erzwungen werden, da dies eine aktive Betätigung des Betroffenen erfordert und er nicht verpflichtet werden kann, aktiv an der eigenen Überführung mitzuwirken. Über die Freiwilligkeit und die Nichterzwingbarkeit muss der Betroffene von den Ermittlungsbehörden belehrt werden. Die Verletzung dieser Belehrungspflicht zum Atemalkoholtest hat ein Verwertungsverbot zur Folge.

AG Michelstadt v. 22.09.2011:
Das Ergebnis einer Messung einer Atemalkoholkonzentration mit einem Atemalkoholmessgerät unterliegt nicht deshalb einem Beweisverwertungsverbot, weil der Betroffene vor der Messung nicht darüber belehrt wurde, dass die Teilnahme an dieser Messung freiwillig und nicht erzwingbar ist.

OLG Brandenburg v. 16.04.2013:
Ein Beschuldigter, der einer Verkehrsstraftat verdächtig ist, darf nicht zu einem Atemalkoholtest gezwungen werden. Die unterbliebene Belehrung über die Freiwilligkeit des Tests führt jedoch nicht zur Unverwertbarkeit der Messung.

OVG Bautzen v. 03.06.2014:
Der Hinweis der Polizeibeamten auf die bei Fehlen der Freiwilligkeit erforderliche, ggf. auch zwangsweise durchzusetzende Blutentnahme gemäß § 81a StPO enthält nicht nur einen zulässigen Hinweis auf die Rechtslage, sondern ist sogar erforderlich, um der Belehrungspflicht nachzukommen.

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Fernwirkung von unverwertbaren Beweisergebnissen:


OLG Köln v. 10.11.2000:
Beweismittel und Erkenntnisse, die auf Grund einer unter Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach StPO § 52 Abs 3 S 1 erlangten Aussage ermittelt worden sind, unterliegen nicht einer Fernwirkung des Verwertungsverbots, das für die Aussage selbst gilt.

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Mautdatenverwertung:


Mautsystem - Verwertung von Aufzeichnungen

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Messdatenausertung durch Privatfirmen:


OLG Frankfurt am Main v. 21.07.2003:
Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns. Eine Mitwirkung von Privatpersonen ist nur möglich, wenn die Verwaltungsbehörde "Herrin" des Verfahrens bleibt. Bei Geschwindigkeitsmessungen muss die Behörde nicht nur Ort, Zeit, Dauer und Häufigkeit der Messungen vorgeben, sondern auch den eigentlichen Messvorgang durch eigene ausgebildete Mitarbeiter kontrollieren, um gegebenenfalls einschreiten zu können. Schließlich muss die Auswertung der Messergebnisse der Ordnungsbehörde vorbehalten bleiben.

OLG Naumburg v. 07.05.2012:
Beauftragt die Ordnungsbehörde im Bußgeldverfahren entgegen einem Runderlass des Innenministeriums eine private Firma mit der Auswertung von Messergebnissen, begründet dies in der Regel ein Beweisverwertungsverbot.

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Telefongespräch:


BGH v. 13.05.1996:
Hat eine Privatperson auf Veranlassung der Ermittlungsbehörden mit dem Tatverdächtigen ohne Aufdeckung der Ermittlungsabsicht ein auf die Erlangung von Angaben zum Untersuchungsgegenstand gerichtetes Gespräch geführt, so darf der Inhalt des Gesprächs im Zeugenbeweis jedenfalls dann verwertet werden, wenn es um die Aufklärung einer Straftat von erheblicher Bedeutung geht und die Erforschung des Sachverhalts unter Einsatz anderer Ermittlungsmethoden erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert gewesen wäre.

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Tilgungsreife Eintragungen im VZR:


Keine Verwertung von tilgungsreifen Eintragungen im VRR im Straf- und Bußgeldverfahren

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Überladungsmessungen:


Überladungsmessungen, ungeeichte Waagen und Mehrachsenmessungen - Beweisverwertungsverbote?

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Vernehmungsprotokolle, Vermerke:


OLG Brandenburg v. 27.03.2008:
Die Verlesungsmöglichkeit nach §§ 46 Abs. 1 OWiG, 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO erstreckt sich nicht auf Protokolle oder Erklärungen zu Vernehmungen, wozu - angesichts einer weiten Fassung dieses Begriffs - auch informatorische Befragungen, Vermerke über Befragungen oder polizeiliche Schlussberichte gehören, in denen die Vernehmungsergebnisse wiedergegeben werden.

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Videoaufzeichnungen:


Zur Verwertung von Videoaufnahmen ohne ausreichende gesetzliche Grundlage

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Wartezeitunterschreitung bei Atemalkoholtest:


Verwertungsverbot bei Unterschreitung der Mindestwartezeit beim Atemalkoholtest

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Zeugenaussagen:


Die Zeugnisverweigerungsrechte

BayObLG v. 06.10.2004:
Keine Vernehmung des Beamten, solange nicht feststeht, dass der (informatorisch) Befragte oder Vernommene nicht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht

BGH v. 20.03.1990:
Keine Verwertung von früheren Angaben eines Zeugen gegenüber einem Sachverständigen durch dessen Vernehmung.

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Zufallsfund:


Zufallsfund

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Zwangsröntgen und Verabreichung von Abführmitteln:


OLG Karlsruhe v. 07.05.2004:
Die Verabreichung eines Abführmittels zur Ausscheidung im Körper des Beschuldigten befindlicher Beweismittel bedarf grundsätzlich einer richterlichen Anordnung gemäß § 81a Abs. 2 StPO. Auch eine Röntgenuntersuchung des Beschuldigten zur Feststellung von Drogen-"Bodypacks" in seinem Körper bedarf grundsätzlich der richterlichen Anordnung. Die unzutreffende Annahme einer Gefahr im Verzuge führt nicht zur Unverwertbarkeit der nach einer Röntgenuntersuchung und darauf folgender Ausscheidung sichergestellten "Bodypacks" mit Kokain, wenn nach Abwägung aller Umstände das Strafverfolgungsinteresse das Recht des Beschuldigten auf körperliche Unversehrtheit überwiegt, und dieser in die Untersuchung eingewilligt hatte.





Sonstige Einzelfälle:


Kein Beweisverwertungsverbot bei Anforderung von Melderegisterfotos zwecks Täteridentifizierung in einem Bußgeldverfahren

BGH v. 29.08.1974:
Die Haltereigenschaft des Betroffenen, der die Einlassung zur Sache verweigert, kann für sich allein, auch wenn es sich um ein privat genutztes Fahrzeug handelt, nicht als ausreichendes Beweisanzeichen dafür gewertet werden, dass er das Fahrzeug zur Tatzeit einer mit ihm begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit geführt habe.

KG Berlin v. 23.10.1996:
Verwertungsverbot bei privaten - nichtpolizeilichen - Parkverstoßfeststellungen

OLG Frankfurt am Main v. 10.05.1995 und BayObLG v. 05.03.1997:
Zu den Anforderungen an kommunale Geschwindigkeitsmessungen durch private Firmen und deren Verwertung

BayObLG v. 29.09.2004:
Keine Nichtigkeit des Bußgeldbescheides, wenn dieser von einem kommunalen Zweckverband stammt (kein Verwertungsverbot)

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