Das Verkehrslexikon

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Kfz-Zulassung

Zulassung von Kraftfahrzeugen zum öffentllichen Straßenverkehr


Kraftfahrzeuge (und ihre Anhänger) benötigen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis sowie eine Einzelgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung.


Definition Kraftfahrzeug


Kraftfahrzeuge sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (§ 1 Abs. 2 StVG) oder nicht dauerhaft spurgeführte -maschinengetriebene - Landfahrzeuge, (§ 2 Nr. 1 FZV).

Durch Maschinenkraft bewegt wird ein Kfz., wenn es einen eigenen maschinellen Antrieb hat. Daher sind Anhänger eigentlich keine Kraftfahrzeuge; sie werden lediglich durch die gesetzliche Legaldefinition solchen gleichgestellt.

Straßenbahnen und Eisenbahnlokomotiven sind wegen ihrer Schienengebundenheit keine Kraftfahrzeuge.




Hingegen fallen unter den Kfz-Begriff:

Wohnmobile
Krads - Kräder
Leichtkrafträder
zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder wie Motorräder, Mopeds, Mofas, Trikes, Pocketbikes, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Quads
Zugmaschinen
selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger, Aufsitzrasenmäher, Mähdrescher und Gabelstapler
motorisierte Krankenfahrstühle
Segways
Go-Karts

Fahrräder mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb werden wie Fahrräder behandelt. Im einzelnen werden unterschieden:

Fahrräder ohne jeglichen Hilfsantrieb

Pedelecs - Fahrräder mit einem Elektromotor, der nur durch Treten aktiviert wird

    Fahrräder mit tretabhängigem elektromotorischem Hilfsantrieb, der beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher unterbrochen wird, mit oder ohne tretunabhängige Anfahr- oder Schiebehilfe bis zu 6 km/h,

    Fahrräder mit tretabhängigem elektromotorischem Hilfsantrieb, der erst bei einer höheren Geschwindigkeit als 25 km/h unterbrochen wird,

    Fahrräder mit tretunabhängigem Zusatzantrieb schneller als 6 km/h.

Mit der Einführung der §§ 1a und 1b StVG hat der Gesetzgeber auch für diejenigen Kfz rechtliche Grundlagen geschaffen, die irgendwann für das umfassende autonome Fahren im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden sollen.

Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines amtlichen Kfz-Kennzeichens.







Gliederung:


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Weiterführende Links:


Kraftfahrzeuge

Anhänger

Tiny-Haus im Verkehrsrecht

Inbetriebnahme von Fahrzeugen

Betriebserlaubnis / EG-Typgenehmigung - Zwangsstilllegung

Kfz-Kennzeichen

Öffentlicher und nichtöffentlicher Verkehr

Zulassungskosten - Ab- und Anmeldekosten

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Versicherungsrecht:


Vorläufige Deckung (Doppelkarte) / Fahrten zur Zulassung - Versicherungsbestätigung

Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren und nach der Abmeldung eines Kfz

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