Die Betriebserlaubnis (BE) bzw. die EG-Typgenehmigung ist die Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs und dient somit der Verkehrssicherheit. Sie wird auf Antrag des Verfügungsberechtigten unter Vorlage des Fahrzeugbriefs erteilt. Es gibt drei Arten der Betriebserlaubnis:
- für Typenfahrzeuge
- für Einzelfahrzeuge
- für Fahrzeugteile.
Die Betriebserlaubnis wird innerstaatlich erteilt und ist somit die nationale Typgenehmigung. Erteilt wird die behördliche Bestätigung, dass der zur Prüfung vorgestellte Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen technischen Einheit den geltenden Bauvorschriften entspricht.
Die Fahrzeugzulassungsverordnung gibt noch weitere Definitionen verschiedener für die Inbetriebnahme erforderlicher Bestätigungen:
- Einzelgenehmigung: die behördliche Bestätigung, dass das betreffende Fahrzeug, System, Bauteil oder die selbständige technische Einheit den geltenden Bauvorschriften entspricht; sie ist eine Betriebserlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes und eine Einzelbetriebserlaubnis im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung;
- Übereinstimmungsbescheinigung: die vom Hersteller ausgestellte Bescheinigung, dass ein Fahrzeug, ein System, ein Bauteil oder eine selbständige technische Einheit zum Zeitpunkt seiner/ihrer Herstellung einem nach der jeweiligen EG-Typgenehmigungsrichtlinie genehmigten Typ entspricht;
- Datenbestätigung: die vom Inhaber einer nationalen Typgenehmigung für Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht
Schließlich werden noch unterschieden:
- die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE); sie wird nach Prüfung dem Hersteller für serienmäßig hergestellte Fahrzeuge erteilt.
- die Einzelbetriebserlaubnis (EBE); sie wird von der örtlich zuständigen KFZ-Zulassungsstelle für ein einzelnes Fahrzeug erteilt, beispielweise wenn ein ausländisches Fahrzeug importiert und hier zugelassen werden soll, das nicht über eine innerstaatliche ABE verfügt.
OLG Köln 1997 v. 07.02.1997:
Allein die Verwendung von Reifen einer Größe, die im Kfz-Schein nicht eingetragen ist, führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn davon keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu befürchten ist.
OLG Karlsruhe v. 25.08.2004:
Die Richtlinie 70/156/EWG vom 06.02.1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger dient der Harmonisierung nur eines Teils des Zulassungsverfahrens, nämlich der Erteilung der Betriebserlaubnis. Hinsichtlich der eigentlichen Zulassung (Zuteilung des Kennzeichens, Fahrzeugpapiere, Zulassungsverfahren und Fahrzeugregister) steht eine Harmonisierung noch aus. Es gibt daher keinen Vorrang Europäischen Gemeinschaftsrechts, der die Anwendung des § 23 Abs. 6 a StVZO, der die Bezeichnung eines sogenannten Kombinationsfahrzeugs bei der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens regelt, verbieten würde.
OLG Karlsruhe v. 08.02.2006:
Verfügt ein im Originalzustand eingebauter Auspuffendtopf an einem Kraftrad über eine EWG-Zulassung, so erlischt die Betriebserlaubnis des Kraftrades nicht deshalb, weil an diesem Querbleche durch Verschleiß, Korrosion oder starken Gebrauch abgefallen sind und er deshalb nicht mehr den Zulassungsbestimmungen entspricht.
OLG Karlsruhe v. 24.03.2006:
Wird in einen Pkw-Motor ein leistungssteigernder Chip zur Steuerung der Motorelektronik eingebaut ("Chip-Tuning"), der das Abgasverhalten des Motors verändert, so erlischt die Betriebserlaubnis, wenn der Einbau des Chips nicht unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen ( § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Buchst. c StVZO ) und eine Bestätigung nach § 22 Abs. 1 S. 5 StVZO erteilt wird. Das gilt auch dann, wenn für den Chip das Gutachten eines Technischen Dienstes nach § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Buchst. a StVZO vorliegt. Wird der Chip wieder ausgebaut, lebt die erloschene Betriebserlaubnis dadurch nicht automatisch wieder auf.
AG Eggenfelden v. 22.03.2006:
Das Anbringen einer Folie auf der Frontscheibe führt nicht ohne weiteres zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
OLG Jena v. 21.01.2009:
Zwar erlischt nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StVZO die Betriebserlaubnis eines Krades durch den Einbau eines Racingschalldämpfers wegen Verschlechterung des Geräuschverhaltens, jedoch verliert es dadurch nicht seine Zulassung. Betriebserlaubnis und Zulassung sind nicht dergestalt miteinander verknüpft, dass beide miteinander stehen und fallen. Die Zulassung muss durch Verwaltungsakt ausdrücklich widerrufen werden. Das Benutzen des Krades unter Geräuschbelästigung wird mit einem Verwarnungsgeld von 25,00 € angemessen geahndet.
VG Stuttgart v. 01.07.2009:
Die Betriebserlaubnis für ein im Übrigen vorschriftsmäßiges und mit einer EG-Betriebserlaubnis versehenes Kraftrad darf nicht allein deshalb versagt werden, weil das Kraftrad mit in Großbritannien hergestellten und dort ohne Beschränkung für diesen Motorradtyp zugelassenen Carbon-Rädern ausgestattet worden ist.
VGH Mannheim v. 31.05.2011:
Für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeuges gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO in der zum 01.01.1994 in Kraft getretenen Fassung genügt weder die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, noch die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern. Erforderlich ist vielmehr, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer geschaffen wird; dies setzt zwar nicht die Feststellung einer konkreten Gefährdung, aber jedenfalls eine Gefährdungserwartung voraus. Dies ist bei Carbonrädern an importierten Motorrädern nicht der Fall.
OLG Koblenz v. 10.10.2019:
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist geregelt in § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO. Relevant ist dabei § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 StVZO, wonach die Betriebserlaubnis erlischt, wenn an dem Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Erforderlich ist dabei ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit.
EuGH v. 18.11.2010:
Die Richtlinien 92/61/EWG des Rates vom 30. Juni 1992 über die Betriebserlaubnis für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61 sind dahin auszulegen, dass sie es, wenn einem Fahrzeug, einem Bauteil oder einer technischen Einheit, die sich auf dieses Fahrzeug beziehen, nicht das mit den Richtlinien eingeführte Typgenehmigungsverfahren zugutekommt, u. a. weil sie nicht vom Geltungsbereich dieser Richtlinien erfasst werden, einem Mitgliedstaat nicht verwehren, für dieses Fahrzeug, dieses Bauteil oder diese technische Einheit im Rahmen seines nationalen Rechts eine entsprechende Regelung für die Anerkennung der von anderen Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen einzuführen. Auf jeden Fall muss eine solche Regelung das Unionsrecht, insbesondere die Art. 34 AEUV und 36 AEUV, beachten.
OVG Schleswig v. 20.09.2017:
Es ist zulässig, dass das KBA Fahrzeugdaten an die Zulassungsstellen übermittelt, wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht an der Software-Update-Aktion des VW -Konzerns teilgenommen haben, damit die Zulassungsstelle in eigener Zuständigkeit prüfen kann, ob sich die fehlende Software-Aufrüstung auf die Betriebserlaubnis auswirkt,
VGH Mannheim v. 09.01.2012:
Die (stillschweigende) Ablehnung der Zuteilung einer grünen Plakette ist kein konkludenter (Teil-)Widerruf der Fahrzeugzulassung oder der Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs. Verkehrsbeschränkungen durch die Einrichtung einer Umweltzone und die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen berühren nicht die bauartbedingte Zulassung des jeweiligen Kraftfahrzeugs, sondern stellen verkehrsrechtliche Regelungen über die Art und Weise der Benutzung öffentlicher Straßen dar, die mit anderen, an die Bauart anknüpfenden verkehrsregelnden Zeichen wie etwa Durchfahrtsverboten vergleichbar sind. Ein formloser Widerruf der Fahrzeugzulassung, der nicht in einer entsprechenden Eintragung in der Zulassungsbescheinigung und oder am Fahrzeugkennzeichen zum Ausdruck kommt, kommt nach der gesetzlichen Systematik nicht in Betracht.
OLG Frankfurt am Main v. 23.02.2017
Der Verpflichtung zur Gewährung des Zugangs zu Kfz-Daten gemäß Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 genügt der Hersteller grundsätzlich dadurch, dass er unabhängigen Marktteilnehmern den Lesezugriff auf diese Daten auf seiner Homepage ermöglicht; insbesondere verlangt die Vorschrift nicht, mittels einer Datenbankschnittstelle auch den Zugriff auf die Rohdaten und ihre Verknüpfung mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) zu ermöglichen, um diese in Gänze auslesen und automatisiert weiterverarbeiten zu können.
Landgericht Duisburg v. 21.02.2025:
Zur Vorlage an den EuGH bezüglich Schadensersatzansprüchen bei EG-Typgenehmigung und Nichtübereinstimmung von Kraftfahrzeugen
Landgericht Duisburg v. 17.11.2023:
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur zivilgerichtlichen Prüfung von EG-Typgenehmigungen und Schadensersatzansprüchen bei Abgasemissionen
OLG München v. 12.09.2022:
Zur fehlenden Schutzgesetzqualität der EG-FGV-Normen und der Tatbestandswirkung der Typgenehmigung bei Abschalteinrichtungen
Amtsgericht Siegen v. 27.07.2021:
Zur Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und Begutachtung eines Fahrzeugs bei Verdacht des Erlöschens der Betriebserlaubnis
Landgericht München v. 31.03.2023:
Zur Bindungswirkung einer ausländischen EU-Typgenehmigung bei Mängeln und unzulässigen Abschalteinrichtungen
OLG München v. 04.08.2022:
Zur Aussetzung von Verfahren in der Abgasthematik und dem Drittschutz von EU-Typgenehmigungsrecht
Landgericht Duisburg v. 21.07.2023:
Vorlage an den EuGH zum Schutzweck der Typgenehmigungsrichtlinie und zur Herstellerhaftung bei unzutreffender Übereinstimmungsbescheinigung
OLG Bamberg v. 03.11.2025:
Unvermeidbarer Verbotsirrtum des Herstellers bei Abschalteinrichtungen nach Kenntnis der Genehmigungsbehörde
Landgericht Aschaffenburg v. 30.09.2021:
Zur fehlenden Haftung des Fahrzeugherstellers aus unwirksamer EG-Übereinstimmungsbescheinigung und ohne behördlichen Rückruf wegen Abschalteinrichtung
BGH v. 15.01.2025:
Zur Haftung des Fahrzeugherstellers wegen fahrlässigen Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. EG-FGV
BGH v. 24.07.2024:
Zur Haftung des Fahrzeugherstellers wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. EG-FGV); keine Sperrwirkung der EG-Typgenehmigung.
BGH v. 10.02.2022:
Schutzzweck der Typgenehmigungs-RL und Fahrzeugemissionen-VO: Keine Amtshaftung für wirtschaftliches Selbstbestimmungsrecht
Landgericht Düsseldorf v. 22.02.2022:
Zur Sittenwidrigkeit der Täuschung des KBA bei der Typengenehmigung von Fahrzeugen mit Abschalteinrichtung (EA 288)
Landgericht Bonn v. 01.07.2020:
Zur Staatshaftung wegen unzureichender Umsetzung der Richtlinie 2007/46/EG und fehlerhafter Typengenehmigung im Diesel-Skandal
Landgericht Essen v. 06.02.2020:
Zur Staatshaftung wegen unzureichender Umsetzung der Richtlinie 2007/46/EG (Typengenehmigung von Fahrzeugen)
Landgericht Bonn v. 03.07.2019:
Sittenwidrigkeit des Inverkehrbringens von Fahrzeugen mit manipulierter Motorsteuerungssoftware im Dieselskandal
Landgericht Freiburg v. 26.02.2021:
Keine Haftung des Motorenherstellers für unzulässige Abschalteinrichtungen bei italienischer Typengenehmigung in Deutschland
Landgericht Bonn v. 13.10.2017:
Schadensersatz im Abgasskandal: Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV als Schutzgesetz für Fahrzeugkäufer
BGH v. 25.09.2023:
Zur Tatbestandswirkung der EG-Typgenehmigung und dem Schutzgesetzcharakter der EG-FGV bei Schadensersatzansprüchen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen
BGH v. 20.07.2023:
Sittenwidrigkeit des Inverkehrbringens von Fahrzeugen mit Thermofenster; keine Tatbestandswirkung der Typgenehmigung für deliktische Ansprüche
BGH v. 11.09.2023:
Schadensersatzanspruch bei unzulässigen Abschalteinrichtungen: Keine Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; Schutzgesetzcharakter der EG-FGV
OLG Köln v. 08.04.2020:
Zur Haftung des Herstellers wegen Inverkehrbringens eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung und fehlender dauerhafter Betriebserlaubnis
Verwaltungsgericht Aachen v. 16.04.2018:
Betriebsuntersagung eines ehemaligen Polizeifahrzeugs; Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2a StVZO; Heilung von Anhörungsmängeln
Verwaltungsgericht Aachen v. 04.09.2017:
Zur Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Umweltzone bei Schwerbehinderung und Stichtagsregelung für die Fahrzeugzulassung