Das Verkehrslexikon

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Rotes Ampellicht / Stoppschild und grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls




Gliederung:


   Einleitung

Weiterführende Links

Allgemeines

Rotlicht

Stoppschild




Einleitung:


Das Missachten einer Rotlicht abstrahlenden Ampel stellt einen der am schwersten wiegenden Verkehrsverstöße dar und führt gem. § 81 Abs. 2 VVG in der Regel zu einer Kürzung der Leistung des Versicherers in der Fahrzeugversicherung - im Extremfall auch zum völligen Wegfall.

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Weiterführende Links:


Verkehrsampel / Wechsellichtzeichen (LZA)

6 Grobfahrlässige Missachtung von Rotlicht oder Stoppschild in der Kfz-Versicherung

Stichwörter zum Thema Kfz-Versicherung

Kfz.-Versicherung allgemein

Die grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Voll- oder Teilkaskoversicherung

Rotes Ampellicht / Stoppschild und grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls

Kreuzungsräumer-Vorrang

Linksabbieger / Geradeausfahrer

Schutzwirkung einer vorgelagerten roten (Fußgänger- oder sonstigen)Ampel

Sonderrechte (Einsatzfahrzeuge)

Radfahrerampel auf Radweg gilt auch bei Benutzung der Fahrbahn

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Allgemeines:


OLG Düsseldorf v. 18.11.2008:
Der Fahrer eines gemieteten PKW, der nicht selbst Mieter ist, genießt bei im Mietvertrag vereinbarter Haftungsbefreiung den üblichen Schutz einer Fahrzeugkaskoversicherung, wenn er berechtigter Fahrer im Sinne dieser Versicherung ist. Ein solcher Fahrer haftet dem Vermieter für die Folgen eines Rotlichtverstoßes, wenn nicht besondere Umstände sein Verhalten als nicht grob fahrlässig erscheinen lassen..

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Rotlicht:


OLG Koblenz v. 17.10.2003:
Bei einem Rotlichtverstoß können subjektive Besonderheiten im Einzelfall von dem schweren Vorwurf der groben Fahrlässigkeit entlasten Zu solchen Einzelheiten können neben dem Heranfahren, Anhalten und Wiederanfahren bei Rotlicht aufgrund Fehldeutung eines im Blickfeld des Fahrers liegenden optischen Signals auch die Fehlreaktion aufgrund eines akustischen Signals - Hupen eins anderen Fahrzeugs - gehören.

OLG Hamm v. 08.09.2004:
Bei einem Rotlichtverstoß kann der Vorwurf des subjektiv grob fahrlässigen Verhaltens entfallen, wenn der vor der Ampel wartende VN geltend macht, wegen seiner im Sterben liegenden Mutter in Gedanken versunken und durch ein Hupen aufgeschreckt und zum Losfahren veranlaßt worden zu sein.

OLG Hamburg v. 17.11.2004:
Es liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn ein Kfz-Führer bei einer mehrspurigen Kreuzung mit mehreren Lichtzeichen einen Rotlichtverstoß begeht, da eine derart komplexe Situation einen sorgfältigen Autofahrer zu erhöhter Vorsicht veranlassen muss.

KG Berlin v. 21.02.2006:
Das zu frühe Losfahren bei Rot ist grobfahrlässig. Es gibt keine Regel, dass ein Rotlichtverstoß bereits deshalb als nur einfach fahrlässig bewertet werden muss, weil der Verkehrsteilnehmer zunächst bei rotem Ampellicht angehalten hatte und dann aufgrund der vorangegangenen Kommunikation mit einem anderen Verkehrsteilnehmer unaufmerksam war und zu früh losgefahren ist.

OLG Celle v. 25.07.2006:
Auf ein "Phantomgrün" einer bei Sonneneinstrahlung Rotlicht abstrahlenden Ampel kann sich der Fahrzeugführer nicht berufen, wenn sich an der Kreuzung seitlich noch eine weitere Ampel befindet, bei der wegen einer Sonnenblende das Rotlicht zu sehen ist. Das Übersehen des Rotlichts ist grobfahrlässig.

OLG Köln v. 27.02.2007:
Es gibt keinen Grundsatz, nach dem das Nichtbeachten des Rotlichts stets als grob fahrlässige Herbeiführung anzusehen ist. Aus einem objektiv groben Pflichtverstoß kann nicht regelhaft auf die subjektive Unentschuldbarkeit geschlossen werden. Zulässig ist es jedoch, vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit zu schließen.

LG Münster v. 20.08.2009:
Unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer einfach aus Unachtsamkeit das Rotlicht übersehen hat oder ob er aufgrund der Blendung durch die Sonne bei unsicherer Lichtzeichenregelung unvorsichtig in den Kreuzungsbereich hineingefahren ist, ist die Schwere der groben Fahrlässigkeit jedenfalls so hoch zu bewerten, dass eine mindestens 50- %-ige Leistungsfreiheit sachgerecht ist. Damit wird berücksichtigt, dass das Missachten des Rotlichts im Straßenverkehr einen besonders gravierenden Pflichtverstoß darstellt und jegliche Unachtsamkeit in diesem Bereich als besonders schwerwiegend anzusehen ist.

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Stoppschild:


OLG Zweibrücken v. 12.07.1991:
Macht der Wartepflichtige an einem Stoppschild nicht einmal den Versuch, seiner Wartepflicht zu genügen, sondern setzt er ohne Rücksicht auf das Vorhandensein von bevorrechtigtem Verkehr seine Fahrt fort, missachtet er damit - wie bei einem Rotlichtverstoß - eine der wichtigsten Grundregeln de Straßenverkehrs und legt damit ein grob fahrlässiges Verkehrsverhalten an den Tag.

OLG Hamm v. 16.10.1992:
Das Überfahren eines Stoppschildes kann - anders als das Überfahren eines Ampelrotlichts - nicht regelmäßig als grob fahrlässig bezeichnet werden, da der durch das Rotlicht für einen herannahenden Kraftfahrer hervorgerufene optische Signal-(Alarm-)Effekt bei einem Stoppschild nicht im gleichen Maße gegeben ist.

Landgericht Düsseldorf v. 13.12.2016:
Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich: Alleinige Haftung bei Rotlichtverstoß als unechter Nachzügler

Amtsgericht Velbert v. 19.12.2019:
Rotlichtverstoß und Haftung bei Kreuzungsunfall: Vertrauensgrundsatz bei Grünlicht und Unvermeidbarkeit der Kollision

Landgericht Siegen v. 01.12.2021:
Zur Haftung bei Rotlichtverstoß und Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall mit Totalschaden

Landgericht München v. 19.12.2022:
Kollision nach Rotlichtfahrt zur Platzschaffung für Rettungsfahrzeug; Anforderungen an Sorgfalt und Geschwindigkeit

Landgericht Essen v. 29.04.2021:
Zur Unwirksamkeit einer Haftungsreduzierung bei grober Fahrlässigkeit im gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag

Landgericht Essen v. 07.02.2018:
Kollision von Rechts- und Linksabbieger an Kreuzung: Haftungsverteilung bei strittigem Ampelverstoß

Landgericht Münster v. 13.10.2017:
Zur alleinigen Haftung des Kraftfahrers bei Überfahren eines Bahnübergangs trotz roten Blinklichts

OLG Hamm v. 16.02.2016:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver über vierspurige Straße

Landgericht Wuppertal v. 31.05.2017:
Kürzung der Haftungsfreistellung bei grob fahrlässiger Verletzung der Polizeimeldepflicht nach Unfall

Landgericht Bonn v. 28.09.2016:
Haftungsverteilung bei Kollision eines Polizeifahrzeugs mit Sonderrechten bei Rotlichtfahrt auf Kreuzung

Amtsgericht Geldern v. 27.07.2020:
Verkehrsunfall an Kreuzung mit Lichtzeichenanlage; Haftung und Ersatz von Sachschäden sowie Prämienverlusten der Vollkaskoversicherung

Verwaltungsgericht Münster v. 05.09.2016:
Grob fahrlässiges Einfahren eines Polizeibeamten bei Rotlicht in eine Kreuzung ohne rechtzeitiges Einschalten von Sondersignalen

Landgericht Wuppertal v. 22.04.2014:
Zur Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Vorfahrtsverletzung und Rotlichtverstoß

Amtsgericht Düsseldorf v. 12.01.2011:
Zur Alleinschuld des Wartepflichtigen bei Verkehrsunfall durch Anfahren trotz Rotlicht und Querverkehr

Amtsgericht Duisburg v. 24.02.2010:
Kürzung der Vollkaskoleistung bei grob fahrlässigem Rotlichtverstoß; Anforderungen an die Sorgfaltspflicht bei tiefstehender Sonne

OLG Köln v. 03.09.2009:
Grobe Fahrlässigkeit bei Missachtung eines Stoppschildes und Leistungsfreiheit in der Kaskoversicherung

Landgericht Münster v. 20.08.2009:
Grobe Fahrlässigkeit beim Überfahren einer roten Ampel: Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers

OLG Köln v. 26.09.2008:
Zur Alleinhaftung eines Radfahrers bei Rotlichtverstoß und Überschlag in den Fahrbereich eines Pkw

Amtsgericht Düsseldorf v. 31.08.2006:
Vollkaskoversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Rotlichtverstoß trotz Irritation durch andere Ampeln

Landgericht Essen v. 18.09.2006:
Grobe Fahrlässigkeit bei Rotlichtverstoß; Voraussetzungen des Mitzieheffekts im Versicherungsrecht.

Landgericht Essen v. 30.08.2005:
Zur groben Fahrlässigkeit bei Rotlichtverstoß und Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers

Landgericht Düsseldorf v. 09.02.2007:
Grobe Fahrlässigkeit beim Rotlichtverstoß: Anforderungen an das Augenblicksversagen und Freistellung des Versicherers

Landgericht Aachen v. 11.02.2005:
Alleinige Haftung des Rotlichtmissachters bei Verkehrsunfall an Kreuzung

OLG Hamm v. 29.04.2005:
Zur Verneinung subjektiv grob fahrlässigen Verhaltens bei Rotlichtverstoß durch Irritation bei Kaskoversicherung

OLG Köln v. 18.01.2005:
Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bei grob fahrlässiger Missachtung eines Stoppschildes

Landgericht Bonn v. 18.03.2004:
Einfahren in die Autobahn

OLG Hamm v. 16.05.2003:
Ampel

OLG Köln v. 19.11.2002:
Augenblicksversagen (Vollkasko)

OLG Köln v. 10.09.2002:
Airbag

Amtsgericht Düsseldorf v. 02.04.2002:
Stoppschild

OLG Hamm v. 27.02.2002:
Ampel

OLG Köln v. 19.02.2002:
Fahren ohne Licht

OLG Köln v. 06.02.2002:
Verkehrsampel

OLG Köln v. 24.04.2001:
Licht (Fahren ohne ...)

OLG Köln v. 20.02.2001:
Grobe Fahrlässigkeit

OLG Hamm v. 18.02.1999:
Stoppschild

OLG Köln v. 04.08.1998:
Ampel

OLG Köln v. 19.08.1997:
Ampel

OLG Köln v. 04.06.1996:
LZA

OLG Köln v. 19.09.1995:
Stoppschild

Amtsgericht Völklingen v. 30.10.2024:
Stoppschild

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht v. 01.11.2017:
Höhere Gewalt

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