| - | auch die Gefährdungshaftung löst Schmerzensgeldansprüche aus; |
| - | keine Haftung von Kindern unter 10 Jahren im Straßenverkehr; |
| - | Verbesserung des Schutzes von Fahrzeuginsassen; |
| - | Anpassung der Haftungssummen bei der Gefährdungshaftung; |
| - | Anhängerhalter haften auch aus Gefährdung. |