Das Verkehrslexikon

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Abbiegen - Abbiegevorgang - Linksabbiegen - Rechtsabbiegen

Stichwörter zum Thema Abbiegen




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links



Einleitung:


Das in § 9 StVO geregelte Abbiegen erfasst alle Richtungsänderungen im fahrenden Längsverkehr, also jede Fahrtrichtungsänderung, die aus dem gleichgerichteten Verkehr hinausführt (also nicht das Weiterfahren auf einer abknickenden Vorfahrtstraße, nicht das Hinausfahren auf einen Seitenstreifen oder eine Parkspur, nicht einen bloßen Fahrspurwechsel, wohl aber das Einfahren in ein Grundstück). Beim Abbiegen muss der Fahrzeugführer erhebliche Sorgfaltspflichten beachten, die teilweise in § 9 StVO ausformuliert sind. Aber auch die Vorschriften über die Vorfahrt, den Kreisverkehr und über das Ein- und Anfahren sind für Abbiegevorgänge von Bedeutung.


Da die Fallgestaltungen beim Abbiegen äußerst vielgestaltig sind, wird das Stichwort thematisch aufgegliedert.

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Weiterführende Links:


Abbiegepfeil allgemein
Kollision mit Abbiegepfeil
Kollision ohne Abbiegepfeil

Abgesenkter Bordstein
Abknickende Vorfahrt
Amerikanisches Abbiegen
Anscheinsbeweis
Ausschwenken großer Fahrzeuge
Doppelte Rückschau
Einordnen
Entgegenkommender Ausparker
Entgegenkommender Geradeausfahrer
Falsches Blinken
Fußgänger (Vorrang)
Gegenverkehr
Grünpfeil
Grundstücksausfahrt
Grundstückseinfahrt
Kreisverkehr
Kurve schneiden
Linksabbiegen
Linksabbiegen in ein Grundstück
Linksabbiegen und Straßenbahn
Linksabbieger / Überholer
Nebeneinander paarweises Abbiegen
Rechtsabbiegen
Sonderfahrstreifen
Überholen
Überholer / Linksabbieger
Vorfahrt
Vorrang des Fußgängers vor Abbiegern
Wenden

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