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Verkehrsrechtlicher Schadensersatz
Mit Wirkung zum 01.08.2002 wurde das Schadensersatzrecht durchgreifend reformiert. Die wichtigsten Änderungen:
- bei Bagatellverletzungen können Schmerzensgeldansprüche entfallen;
- auch die Gefährdungshaftung löst Schmerzensgeldansprüche aus;
- keine Erstattung der Umsatzsteuer bei fiktiver Schadensabrechnung;
- keine Haftung von Kindern unter 10 Jahren im Straßenverkehr;
- Verbesserung des Schutzes von Fahrzeuginsassen;
- Anpassung der Haftungssummen bei der Gefährdungshaftung;
- Anhängerhalter haften auch aus Gefährdung.
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